Herr Trapp bezweifelt die Wirksamkeit von Piktogrammen oder Schildern an den Gefahrenstellen bei Tankstellenausfahrten oder der Ausfahrt vom Apfelparadies, wie es als Vorschlag in dem Antrag formuliert ist. Es gäbe bei den Autofahrern die Routine, vor dem Rechtsabbiegen lediglich nach links zu blicken. Radfahrer müssen sich dieser Gefahr bewusst sein und sich durch defensives Fahren schützen. Zur Situation bei der Zufahrt zum Geschäftsbetrieb Apfelparadies in Strümp sagt Herr Trapp, dass die Verwaltung bereits im Wege einer Anordnung den Landesbetrieb Straßenbau NRW aufgefordert habe, die gestrichelte Linie für Linksabbieger aus Richtung Lank bei der 1. Zufahrt hinter der Ampel zu entfernen. Dadurch sei lediglich die 2. Zufahrt als Einfahrt in das Gelände zulässig. Außerdem gäbe es bei der Ausfahrt ein Rechtsabbiegegebot. Ratsfrau Niegeloh erkundigt sich nach der Möglichkeit, an den Ausfahrten Bodenmarkierungen anzubringen, die die Autofahrer zusätzlich auf kreuzenden Fahrradverkehr aufmerksam machen können. Herr Trapp gibt zu bedenken, dass sogar die Wirksamkeit von Verkehrszeichen in Augenhöhe begrenzt sei, so dass eine Bodenmarkierung erfahrungsgemäß noch weniger Beachtung fände.