Beschluss:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte VIII. Änderungssatzung zur Friedhofs­gebührensatzung mit einer Erhöhung der Gebührentarife um durchschnittlich 0,91 % bei einem Kostendeckungsgrad von ca. 80 %. Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.

 


Ratsherr Meyer-Ricks berichtet von den Beratungen im Bau-und Umweltausschuss


 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig