Beschluss:
Der
Rat beschließt die als Anlage beigefügte VIII. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
mit einer Erhöhung der Gebührentarife um durchschnittlich 0,91 % bei einem
Kostendeckungsgrad von ca. 80 %. Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des
Beschlusses.
Ratsherr Meyer-Ricks berichtet von den Beratungen im Bau-und Umweltausschuss
Abstimmungsergebnis:
einstimmig