Beschluss:
Der Rat beschließt:
1. Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2012
wird auf 2,03 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2012
wird auf 0,96€/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr
2012 wird Gegenstand des Beschlusses.
2. Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr
wird die Überdeckung in Höhe von 669.156,79 € aus der Betriebskostenabrechnung
2009 mit dem verbleibenden Anteil von 60%, das sind 401.494,07 €,
kostenmindernd vorgetragen. Aus der Betriebskostenabrechnung 2010 wird die
Überdeckung in Höhe von 106.756,26
€ mit einem Anteil von 10% kostenmindernd vorgetragen.
Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr wird aus der
Betriebskostenabrechnung 2009 die Überdeckung in Höhe von 691.122,40 € mit dem
verbleibenden Anteil von 60%, das sind 414.673,44 € kostenmindernd vorgetragen.
Aus der Betriebskostenabrechnung 2010 wird die Überdeckung in Höhe von 159.764,87 € mit einem Anteil von 10%
kostenmindernd vorgetragen.
3. Die Jahresgebühr für das Ablesen der
Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die
Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 23,92 € festgesetzt.
4. Die III. Änderungssatzung zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008
(Anlage) wird beschlossen.
Ratsherr
Meyer-Ricks erstattet den Bericht über die Beratungen im Bau- und
Umweltausschuss
Abstimmungsergebnis:
einstimmig