Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

1.   Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2012 wird auf 2,03 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2012 wird auf 0,96€/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.   Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung in Höhe von 669.156,79 € aus der Betriebskostenabrechnung 2009 mit dem verbleibenden Anteil von 60%, das sind 401.494,07 €, kostenmindernd vorgetragen. Aus der Betriebskostenabrechnung 2010 wird die Überdeckung in Höhe von 106.756,26 € mit einem Anteil von 10% kostenmindernd vorgetragen.

 

Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr wird aus der Betriebskostenabrechnung 2009 die Überdeckung in Höhe von 691.122,40 € mit dem verbleibenden Anteil von 60%, das sind 414.673,44 € kostenmindernd vorgetragen. Aus der Betriebskostenabrechnung 2010 wird die Überdeckung in Höhe von 159.764,87 € mit einem Anteil von 10% kostenmindernd vorgetragen.

 

3.   Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 23,92 € festgesetzt.

 

4.   Die III. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage) wird beschlossen.

 


 

Ratsherr Meyer-Ricks erstattet den Bericht über die Beratungen im Bau- und Umweltausschuss

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig