Beschluss:
Der Rat beschließt:
- Die Anteile der Allgemeinheit an den
einzelnen Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 2
%
b) Fußgängerzonen 67
%
c) Innerörtliche
Straßen 21
%
d) Überörtliche
Straßen 30
%
- Aus dem Jahr 2009 wird die Überdeckung bei den Anliegerstraßen mit
den noch verbleibenden 50% kostenmindernd in die Kalkulation 2012
vorgetragen; die Unterdeckungen bei innerörtlichen Straßen und
überörtlichen Straßen werden jeweils zu 50% kostenerhöhend in die
Kalkulation 2012 vorgetragen.
Aus der Betriebskostenabrechnung 2010 werden die
Überdeckungen bei den Anliegerstraßen und den Fußgängerzonen zu jeweils 50%
kostenmindernd in die Kalkulation 2012 eingestellt. Die Unterdeckungen bei den
innerörtlichen und überörtlichen Straßen werden zu jeweils 40% kostenerhöhend
in Kalkulation 2012 vorgetragen.
- Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite
werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 1,00
€/m
b) Fußgängerzonen 8,17
€/m
c) Innerörtliche
Straßen 5,52
€/m
d) Überörtliche
Straßen 5,43
€/m
- Die als Anlage beigefügte
XXXIII. Änderungssatzung und die zugehörigen Änderungen zum Straßenverzeichnis
werden beschlossen.
Die Gebührenkalkulation
wird Bestandteil des Beschlusses.
Ratsherr
Meyer-Ricks erstattet Bericht aus dem Bau- und Umweltausschuss
.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig