Beschluss:

 

 

Der Rat beschließt:

 

  1. Die Anteile der Allgemeinheit an den einzelnen Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:

 

a)  Anliegerstraßen                                                        2 %

b)  Fußgängerzonen                                                     67 %

c)  Innerörtliche Straßen                                               21 %

d)  Überörtliche Straßen                                                30 %

 

  1. Aus dem Jahr 2009 wird die Überdeckung bei den Anliegerstraßen mit den noch verbleibenden 50% kostenmindernd in die Kalkulation 2012 vorgetragen; die Unterdeckungen bei innerörtlichen Straßen und überörtlichen Straßen werden jeweils zu 50% kostenerhöhend in die Kalkulation 2012 vorgetragen.

 

Aus der Betriebskostenabrechnung 2010 werden die Überdeckungen bei den Anliegerstraßen und den Fußgängerzonen zu jeweils 50% kostenmindernd in die Kalkulation 2012 eingestellt. Die Unterdeckungen bei den innerörtlichen und überörtlichen Straßen werden zu jeweils 40% kostenerhöhend in Kalkulation 2012 vorgetragen.

 

  1. Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite werden wie folgt festgesetzt:

 

a)  Anliegerstraßen                                                 1,00 €/m

b)  Fußgängerzonen                                                8,17 €/m

c)  Innerörtliche Straßen                                          5,52 €/m

d)  Überörtliche Straßen                                          5,43 €/m

 

  1. Die als Anlage beigefügte XXXIII. Änderungssatzung und die zugehörigen Änderungen zum Straßenverzeichnis werden beschlossen.

 

Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.

 


 

Ratsherr Meyer-Ricks erstattet Bericht aus dem Bau- und Umweltausschuss

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig