Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport empfiehlt dem Rat, im Haushalt 2012 im Produkt „Technisches Gebäudemanagement“ einen Betrag von 200.000 € für eine ergebnisoffene Untersuchung des Städt. Hallenbades, die sowohl die Möglichkeit eines Neubaus als auch einer Sanierung einschließt, einzustellen.

Im Produkt Hallenbad wird ein Betrag von 10.000 € zur Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen ein steuerlicher Querverbund zu den Wirtschaftsbetrieben Meerbusch (WBM) hergestellt werden kann, bereitgestellt.

 

 


Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage verweist auf die gutachterliche Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für das Badwesen e.V. zur Wirtschaftlichkeit des Hallenbades, die dem Ausschuss in seiner Sitzung im September 2011 vorgelegt worden sei sowie die weitere gutachterliche Stellungnahme des Verbandes zum Sanierungsbedarf bzw. den Neubaukosten eines Bades mit gleicher Raumdisposition, welches in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses zusammen mit dem Bau- und Umweltausschuss am 16.11.2011 vorgestellt wurde.

 

Der Gutachter habe im Rahmen der Vorstudie einen Sanierungsbedarf nach Kostengruppen ermittelt, der sich in der Summe auf 5,1 Mio. € errechnet, demgegenüber seien Kosten für einen Neubau eines Bades gleicher Raumdisposition mit 9,7 Mio. € angegeben. Die Verwaltung empfehle, den von der Deutschen Gesellschaft für das Badwesen e.V. im Rahmen der Vorstudie ermittelten Sanierungsbedarf durch eine ingenieurmäßige Beauftragung zunächst konkretisieren zu lassen. Zu diesem Zweck müsste im Haushalt 2012 zusätzlich ein Betrag von 200.000 € aufgenommen werden. Die Beauftragung solle allerdings in der Weise erfolgen, dass der Ausschuss nach der 2. Planungsstufe (Vorplanung) über das Ergebnis der Auftragsabwicklung informiert werde und dann über die Fortführung bzw. den Abbruch des Verfahrens entscheiden könne. Dipl.-Ing. Klein ergänzt, dass der Auftrag europaweit ausgeschrieben werden müsse. Mit dem Ergebnis der Vorplanung könne der finanzielle Aufwand der Sanierung mit einer Kostenungenauigkeit von +/- 20% eingegrenzt werden so dass man eine gute Grundlage für die Sanierungsdiskussion habe. Die Kosten der Auftragsabwicklung bis  Planungsstufe 2 betragen rd. 100.000 €.

 

Im Anschluss ergibt sich eine ausgedehnte Diskussion, in der sich alle Fraktionen für ein Hallenbad in Meerbusch aussprechen.

 

 

 

Ratsherren Peters und Becker geht der Vorschlag der Verwaltung, sich nur auf eine Sanierung zu konzentrieren, nicht weit genug. Insofern könne die Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung, die Planungskosten auf die Untersuchung des Sanierungsbedarfes zu begrenzen, nicht folgen. Parallel müsste auch untersucht werden, wie hoch die Kosten für einen Neubau seien. Dabei sei auch zu prüfen, welche Raumdisposition ein neues Bad haben müsse. Insofern wird auf den Neubau eines Bades in Vreden hingewiesen; die Unterlagen hierzu hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird angeregt, Bäder die in kostengünstiger Modulbauweise entstanden sind, zu besichtigten. Insofern solle der Beschlussvorschlag dahingehend geändert werden, dass die Einsetzung des zus. Betrages von 200.000 € für eine ergebnisoffene Untersuchung verwendet werden. Ratsherr Lerch und Ratsfrau Pricken schließen sich den Ausführungen an, dass auch ein Neubau geprüft werden müsse.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Brennecke teilt Herr Klein mit, dass mit der Ermittlung der Kosten auch gleichzeitig ein Zeitraster für die Sanierungsmaßnahmen erstellt wird. Herr Dr. Brennecke regt an, parallel auch ein Neubau zu prüfen, der ggf. auch kleiner ausfallen könnte.

 

 

Als Vertreter des Stadtsportverbandes weist Ratsherr Kunze darauf hin, dass die Trainingsarbeit der Vereine, insbesondere der DLRG sowohl einen Sprungturm mit einer
5-m-Plattform und ein Becken mit einer entsprechenden Wassertiefe erfordere.

 

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage empfiehlt, zunächst das Ergebnis der ingenieurmäßigen Beauftragung abzuwarten und abhängig davon erst dann in eine Neubaudiskussion einzutreten, wenn eine Sanierung aus finanziellen Gründen ausscheide. Sie gehe davon aus, dass das Ergebnis zu Beginn der 2. Jahreshälfte 2012 vorliege. Für eine Neubaudiskussion müsse neben der Festlegung eines Raum- und Funktionsprogramms auch die Frage des Standortes geklärt werden; eine solche Diskussion sei i.d.R. langwierig und aus ihrer Sicht vor dem Vorliegen konkreter Ergebnisse im Hinblick auf den Sanierungsbedarf nicht angezeigt. Ratsherr Schoenauer vertritt ebenfalls die Auffassung und erinnert in diesem Zusammenhang an die Standortdiskussion für den Sportplatz in Strümp. Er möchte zuerst die Kostenalternativen einfacher Sanierung, intensive Sanierung, Neubau gleicher Größe, Neubau reduzierter Größe wissen, um dann die Planung gezielt in Auftrag geben zu können. Hierzu wird seitens der Verwaltung ausgeführt, dass derartig umfangreiche Planungen nicht ohne die Erteilung von Planungsaufträgen erarbeitet werden können. Auch Ratsherr Eimer plädiert für die Zustimmung zum Beschlussvorschlag und dafür, erst danach die Diskussion über Sanierung oder Neubau zu führen.

 

Im Anschluss an den weiteren Diskussionsverlauf fasst die Ausschussvorsitzende Frau Kox das Ergebnis zusammen; danach wird die Verwaltung einen Planungsauftrag an ein Ingenieurbüro zur Ermittlung von Sanierungskosten vergeben und dem Ausschuss das Ergebnis der Stufe 2 als Basis für die Sanierungsdiskussion vorlegen. Da an dieser Stelle jedoch auch ein Neubau Gegenstand der Diskussion sein soll, wird der Beschlussvorschlag wie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen, geändert.

 

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig