Sitzung: 29.11.2011 Ausschuss für Schule und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: DezII/181/2011
Beschluss:
Der
Ausschuss für Schule, Sport empfiehlt dem Rat, im Haushalt 2012 im Produkt
„Technisches Gebäudemanagement“ einen Betrag von 200.000 € für eine
ergebnisoffene Untersuchung des Städt. Hallenbades, die sowohl die Möglichkeit
eines Neubaus als auch einer Sanierung einschließt, einzustellen.
Im
Produkt Hallenbad wird ein Betrag von 10.000 € zur Klärung der Frage, ob und
gegebenenfalls unter welchen Bedingungen ein steuerlicher Querverbund zu den
Wirtschaftsbetrieben Meerbusch (WBM) hergestellt werden kann, bereitgestellt.
Erste
Beigeordnete Mielke-Westerlage verweist auf die gutachterliche Stellungnahme
der Deutschen Gesellschaft für das Badwesen e.V. zur Wirtschaftlichkeit des
Hallenbades, die dem Ausschuss in seiner Sitzung im September 2011 vorgelegt
worden sei sowie die weitere gutachterliche Stellungnahme des Verbandes zum
Sanierungsbedarf bzw. den Neubaukosten eines Bades mit gleicher
Raumdisposition, welches in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses zusammen
mit dem Bau- und Umweltausschuss am 16.11.2011 vorgestellt wurde.
Der
Gutachter habe im Rahmen der Vorstudie einen Sanierungsbedarf nach
Kostengruppen ermittelt, der sich in der Summe auf 5,1 Mio. € errechnet,
demgegenüber seien Kosten für einen Neubau eines Bades gleicher Raumdisposition
mit 9,7 Mio. € angegeben. Die Verwaltung empfehle, den von der Deutschen
Gesellschaft für das Badwesen e.V. im Rahmen der Vorstudie ermittelten
Sanierungsbedarf durch eine ingenieurmäßige Beauftragung zunächst
konkretisieren zu lassen. Zu diesem Zweck müsste im Haushalt 2012 zusätzlich ein
Betrag von 200.000 € aufgenommen werden. Die Beauftragung solle allerdings in
der Weise erfolgen, dass der Ausschuss nach der 2. Planungsstufe (Vorplanung)
über das Ergebnis der Auftragsabwicklung informiert werde und dann über die
Fortführung bzw. den Abbruch des Verfahrens entscheiden könne. Dipl.-Ing. Klein
ergänzt, dass der Auftrag europaweit ausgeschrieben werden müsse. Mit dem
Ergebnis der Vorplanung könne der finanzielle Aufwand der Sanierung mit einer
Kostenungenauigkeit von +/- 20% eingegrenzt werden so dass man eine gute
Grundlage für die Sanierungsdiskussion habe. Die Kosten der Auftragsabwicklung
bis Planungsstufe 2 betragen rd. 100.000
€.
Im
Anschluss ergibt sich eine ausgedehnte Diskussion, in der sich alle Fraktionen
für ein Hallenbad in Meerbusch aussprechen.
Ratsherren
Peters und Becker geht der Vorschlag der Verwaltung, sich nur auf eine
Sanierung zu konzentrieren, nicht weit genug. Insofern könne die Fraktion dem
Vorschlag der Verwaltung, die Planungskosten auf die Untersuchung des
Sanierungsbedarfes zu begrenzen, nicht folgen. Parallel müsste auch untersucht
werden, wie hoch die Kosten für einen Neubau seien. Dabei sei auch zu prüfen,
welche Raumdisposition ein neues Bad haben müsse. Insofern wird auf den Neubau
eines Bades in Vreden hingewiesen; die Unterlagen hierzu hat die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus
wird angeregt, Bäder die in kostengünstiger Modulbauweise entstanden sind, zu
besichtigten. Insofern solle der Beschlussvorschlag dahingehend geändert
werden, dass die Einsetzung des zus. Betrages von 200.000 € für eine
ergebnisoffene Untersuchung verwendet werden. Ratsherr Lerch und Ratsfrau
Pricken schließen sich den Ausführungen an, dass auch ein Neubau geprüft werden
müsse.
Auf
Nachfrage von Herrn Dr. Brennecke teilt Herr Klein mit, dass mit der Ermittlung
der Kosten auch gleichzeitig ein Zeitraster für die Sanierungsmaßnahmen
erstellt wird. Herr Dr. Brennecke regt an, parallel auch ein Neubau zu prüfen,
der ggf. auch kleiner ausfallen könnte.
Als
Vertreter des Stadtsportverbandes weist Ratsherr Kunze darauf hin, dass die
Trainingsarbeit der Vereine, insbesondere der DLRG sowohl einen Sprungturm mit
einer
5-m-Plattform und ein Becken mit einer entsprechenden Wassertiefe erfordere.
Erste
Beigeordnete Mielke-Westerlage empfiehlt, zunächst das Ergebnis der
ingenieurmäßigen Beauftragung abzuwarten und abhängig davon erst dann in eine
Neubaudiskussion einzutreten, wenn eine Sanierung aus finanziellen Gründen
ausscheide. Sie gehe davon aus, dass das Ergebnis zu Beginn der 2. Jahreshälfte
2012 vorliege. Für eine Neubaudiskussion müsse neben der Festlegung eines Raum-
und Funktionsprogramms auch die Frage des Standortes geklärt werden; eine
solche Diskussion sei i.d.R. langwierig und aus ihrer Sicht vor dem Vorliegen
konkreter Ergebnisse im Hinblick auf den Sanierungsbedarf nicht angezeigt.
Ratsherr Schoenauer vertritt ebenfalls die Auffassung und erinnert in diesem
Zusammenhang an die Standortdiskussion für den Sportplatz in Strümp. Er möchte
zuerst die Kostenalternativen einfacher Sanierung, intensive Sanierung, Neubau
gleicher Größe, Neubau reduzierter Größe wissen, um dann die Planung gezielt in
Auftrag geben zu können. Hierzu wird seitens der Verwaltung ausgeführt, dass
derartig umfangreiche Planungen nicht ohne die Erteilung von Planungsaufträgen
erarbeitet werden können. Auch Ratsherr Eimer plädiert für die
Zustimmung zum Beschlussvorschlag und dafür, erst danach die Diskussion über
Sanierung oder Neubau zu führen.
Im
Anschluss an den weiteren Diskussionsverlauf fasst die Ausschussvorsitzende
Frau Kox das Ergebnis zusammen; danach wird die Verwaltung einen
Planungsauftrag an ein Ingenieurbüro zur Ermittlung von Sanierungskosten
vergeben und dem Ausschuss das Ergebnis der Stufe 2 als Basis für die
Sanierungsdiskussion vorlegen. Da an dieser Stelle jedoch auch ein Neubau
Gegenstand der Diskussion sein soll, wird der Beschlussvorschlag wie von der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen, geändert.
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Abstimmungsergebnis: einstimmig