Unter Bezugnahme auf das Qualifizierungsseminar mit Herrn Sakal vom 8. Oktober 2011 erläutert Frau Maas nochmals die Notwendigkeit, sich hinsichtlich der Einpassung von Anregungen und Bedenken des Integrationsrates in die übrige Ausschuss- und Ratsarbeit mit den diesbezüglichen Regelungen der Hauptsatzung der Stadt Meerbusch zu befassen.

 

Während in Meerbusch infolge der Wahl des Integrationsrates nur redaktionelle Änderungen vorgenommen worden seien, hätten andere Städte bereits auch inhaltliche Anpassungen der Hauptsatzung an den geänderten § 27 GO vorgenommen.

 

Als Diskussionsgrundlage wird ein entsprechender Auszug der Hauptsatzung der Stadt Köln verteilt. Die Mitglieder des Integrationsrates werden gebeten, sich die Regelungen bis zur nächsten Sitzung anzusehen. Das Thema soll dann vor dem Hintergrund einer möglichen Änderung  der Hauptsatzung der Stadt Meerbusch durch den Stadtrat  erörtert werden.