Sitzung: 29.11.2011 Integrationsrat
Unter
Bezugnahme auf das Qualifizierungsseminar mit Herrn Sakal vom 8. Oktober 2011
erläutert Frau Maas nochmals die Notwendigkeit, sich hinsichtlich der
Einpassung von Anregungen und Bedenken des Integrationsrates in die übrige
Ausschuss- und Ratsarbeit mit den diesbezüglichen Regelungen der Hauptsatzung
der Stadt Meerbusch zu befassen.
Während
in Meerbusch infolge der Wahl des Integrationsrates nur redaktionelle
Änderungen vorgenommen worden seien, hätten andere Städte bereits auch
inhaltliche Anpassungen der Hauptsatzung an den geänderten § 27 GO vorgenommen.
Als Diskussionsgrundlage wird ein entsprechender Auszug der Hauptsatzung der Stadt Köln verteilt. Die Mitglieder des Integrationsrates werden gebeten, sich die Regelungen bis zur nächsten Sitzung anzusehen. Das Thema soll dann vor dem Hintergrund einer möglichen Änderung der Hauptsatzung der Stadt Meerbusch durch den Stadtrat erörtert werden.