Ausschussvorsitzender Herr Becker führt aus, dass Politik und Verwaltung im Mai den Gesamtabschluss erhalten haben. Dieser sei jedoch nicht prüffähig, da nicht erkennbar sei, wie die darin enthaltenen Daten zustande kamen. Zur Erläuterung wurde Frau Scheidt in den Rechnungsprüfungsausschuss eingeladen, da sie seitens des SFi mit der Erstellung des Gesamtabschlusses beauftragt war.

 

Herr Fiebig skizziert kurz den Arbeitsweg über die Ermittlung des Konsolidierungskreises bis zum Gesamtabschluss. Bei der Stadt Meerbusch sind im Ergebnis nur die Wirtschaftbetriebe Meerbusch voll zu konsolidieren.

 

Herr Becker erläutert, dass Forderungen, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge der Muttergesellschaft (Stadt Meerbusch) und der Tochtergesellschaft (wbm) grundsätzlich wechselseitig übereinstimmen müssen. Es gibt jedoch Sachverhalte, bei denen diese Übereinstimmung nicht gegeben ist, z.B. durch die Vorsteuerabzugsberechtigung der wbm. In diesen Fällen sind die Buchungen abzustimmen und zu korrigieren.

 

Der Rechnungsprüfungsamtsleiter Herr Fox merkt an, dass bei diesen Buchungen nachvollziehbar und dokumentiert sein muss, wie korrigiert wurde.

 

Frau Scheidt erläutert zu Beginn ihres Vortrages, dass aufgrund der Unterschiede zwischen dem HGB und dem NKF die Buchungen der wbm im Gesamtabschluss angepasst werden müssen, da für den Gesamtabschluss die Vorschriften des Mutterkonzerns anzuwenden sind.

 

Die Folien des  Vortrages sind der Niederschrift beigefügt

 

Auf Nachfrage von Herrn Banse stellt Frau Scheidt klar, dass die Buchungen im al-Dente Verfahren sich nur auf den Gesamtabschluss beziehen, es erfolgt keine Buchung im SAP-System der Stadt oder im Buchhaltungssystem der wbm.

 

Auf Frage von Herrn Staudinger-Napp, ob das Verfahren im Bereich des Rechenzentrums bereits eingesetzt wird erklärt Frau Scheidt, dass das Verfahren al-Dente in mehreren Kommunen im Bereich der ITK angewendet wird.

 

Frau Dr. Schomberg weist auf eventuell unterschiedliche Abschreibungszeiträume bei der wbm und der Stadt Meerbusch hin. Frau Scheidt erläutert, dass nach dem Empfehlungen des Landes Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nur dann eine Anpassung erfolgen solle, wenn wesentliche Änderungen zu erwarten seien, die im Verhältnis zum Aufwand stünden.

 

Herr Fox fragt nach, ob die im Verfahren erfolgten manuellen Buchungen selektiert werden können. Laut Frau Scheidt erfolgt jedoch keine Sortierung der Buchungen nach maschinell und manuellen Gesichtspunkten.

Auf Nachfrage von Herrn Fox benennt Herr Fiebig, Frau Wehr und Herrn Rippers als Ansprechpartner bezüglich des Gesamtabschlusses.

 

Herr Bertholdt fragt nach den Protokollierungsfunktionen des Verfahrens. Veränderungen der getätigten Buchungen können in al-Dente jedoch nicht nachvollzogen werden, es erfolgt keine Protokollierung.