Herr Christoph Hauke verliest noch einmal die bereits schriftlich eingereichten Fragen zum Bauobjekt  „Grabenstraße 1a“ und verweist auf die bisherigen Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften. Technischer Beigeordneter Dr. Gérard  beantwortet die Fragen und stellt die unterschiedlichen Verfahrensstände dar.

 

In der Sache Bauvorhaben Grabenstraße 1a in Meerbusch- Büderich wurde am 5. März 2014 das Benehmen mit dem LVR, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, hergestellt. Grundlage für die Bauvoranfrage war die skizzenhaft dargestellte Planung, die am 21. Februar 2014 vom Bauherrn bei der Bauaufsicht eingereicht wurde. In der aktuellen Planung ist sowohl die Bauhöhe, als auch das Maß der überbauten Fläche, in Bezug auf vorangegangene Entwürfe, reduziert. Die optische Wahrnehmung des Denkmals wird durch die geplante Bebauung nicht maßgeblich beeinträchtigt.

 

Herr Heinrich Vetter fragt nach, ob die Stadtkasse Meerbusch für die Beitreibung nicht gezahlter GEZ-Gebühren nach den neuen Verfahren zuständig sei. Stadtkämmerer Fiebig erklärt, dass dies beim bisherigen Verfahren der Fall gewesen sei. Er könne jedoch nicht abschließend dazu Stellung nehmen, wie das Beitreibungsverfahren nach dem neuen GEZ-Verfahren  geregelt sei. Er werde dies prüfen und Herrn Vetter eine entsprechen schriftliche Antwort zu kommen lassen.

 

Herr Reck bittet darum, den von der Bürgermeisterin eingangs erwähnten Punkt bezüglich der Informationen aus der Fluglärmkommission im Rahmen der Einwohnerfragestunde zu behandeln. Er wäre für einen Sachstandsbericht bezüglich der Fragestellungen der Verlegung der Flugroute über Meerbusch-Lank Richtung Osten bzw. der Flughöhenproblematik dankbar. Gegen die Vorziehung des Punktes bestehen keine Bedenken.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erklärt, dass die Problematik wie vereinbart in einer Konsensrunde mit den Anrainerkommunen, dem Flughafen, der DFS und den Fluggesellschaften im September besprochen und die entsprechenden  Prüfaufträge beschlossen wurden. Die Ergebnisse sollten in der Fluglärmkommission 24.11.2014 vorgestellt werden

 

Diese Punkte waren jedoch nicht Gegenstand der Tagesordnung und wurden erst am Ende einer mehrstündigen Sitzung behandelt. Der Sachstand stellt sich wie folgt dar:

 

a)  alternative Routenführung östlich von Lank-Latum

 

Ein Vertreter der Flugsicherung stellte eine alternative Route zur bestehenden Route Mevel/Soneb mit einem Routenverlauf zwischen dem Osten von Lank und Nierst vor.  Ungefähr in der Höhe des Gartenbaubetriebes Wantikow sei ein sog. fly-by-waypoint eingerichtet, der ein Anhaltspunkt für eine möglichst genaue Einhaltung einer vorgegebenen Kurve ist. Die Enge der zu fliegenden Kurve  erfordere Geschwindigkeitsbegrenzung auf  180 – 185 Knoten,  der Normalwert liege bei 200 Knoten. Die Schubleistung ginge dann zunächst in die Kurvenfliegung und daher nicht in den Steigflug, d.h. die Maschinen fliegen zunächst niedriger. Große Maschinen, wie beispielweise der Airbus A 340 könnten aufgrund ihres Gewichtes diese Kurve  nicht fliegen. Aufgrund unterschiedlicher thermischer Bedingungen in Verbindung mit einer Richtungsänderung von 120 Grad würde sich eine relativ weite Streuung ergeben, die voraussichtlich auch den Westen von Nierst erfasse.

 

 

b) verbindliche Mindesthöhen

 

Zum Thema Mindesthöhen wurde zunächst von der DFS keine Aussage getätigt. Auf Nachfrage der Bürgermeisterin erklärt Herr Heyne, dies sei ein Problem der Fluggesellschaften. Er wies darauf hin, dass nicht alle Flugzuge Mindesthöhen von 4.000 ft am Ortsteingang von Lank erreichen könnten, insofern sei es schon rechtlich fraglich, ob Mindestflughöhen für bestimmte Maschinentypen  vorgeschrieben werden könnten.  Für die großen Maschinen müssten dann Alternativrouten angeboten werden, durch die wiederum andere Gebiete belastet würden. Die meisten Flugzeuge würden über Lank 3.900 ft. erreichen.

 

Vertreter der Stadt Düsseldorf sprachen sich in der Fluglärmkommission gegen jedwede  Änderung der nördlichen Flugroute und Mindestflughöhen aus. Gebiete der Stadt Düsseldorf dürften nicht weiter belastet werden.

 

Es wurde vereinbart, dass der Flughafen zu einer weiteren Konsensrunde einlädt, in der die Problematik zu a) und b) weiter besprochen wird. Eine Sitzung ist zwischenzeitlich für Ende Januar terminiert.

 

 

Mobile Messstation Webergasse

 

Die nahe der Ideallinie gemessenen Ergebnisse liegen zu 40% über dem MP 06, Waldweg. Die Ergebnisse werden beeinflusst durch Straßenverkehrslärm und den Bus. Insofern empfiehlt es sich, einen entfernter gelegenen Standort vom Straßenraum zu finden. Dies muss noch geprüft werden. Beabsichtigt ist, den bisherigen Messpunkt am Waldweg aufzugeben und in den Bereich Webergasse zu verlegen.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erklärt, dass keine konkreten Ergebnisse vorliegen, was unbefriedigend sei. Die Stadt Meerbusch werde auch noch einmal mit den zuständigen Stellen der Bezirksregierung Kontakt aufnehmen, um einer Lösung näher zu kommen.

 

Herr Reck bemängelt das eingeführte Flachstartverfahren. Danach habe sich die Lärmsituation drastisch verschlechtert. Notfalls müsse man Vertrauensschutz einklagen.

 

Ratsfrau Glasmacher erklärt, dass man nunmehr schon seit zwei Jahren mit der Problematik befasst sei. Bei anderen Flughäfen wäre dies kein Problem. Die 1500ft. wären dort pro­blemlos erreichbar. Sie verweist auf § 1 der Luftverkehrsordnung wonach der Lärmvermeidung im Luftverkehr absolute Priorität einzuräumen ist.