Fachbereichsleiter Annacker berichtet aus dem Fachforum Kindertagespflege am 16.09.2014 auf Einladung der Interessengemeinschaft Kindertagespflege. 38 von aktuell 68 aktiven Tagespflegepersonen hätten teilgenommen. Folgende Themen seien besprochen worden:

 

  • Auswirkungen des 2. KiBiz-Änderungsgesetzes
  • Öffentlichkeitsarbeit in der Kindertagespflege
  • Vertretungsregelung

Hier sei eine pragmatische Lösung gefunden. Künftig werde ein Kreis von 5 bis 6 Tagespflegepersonen zur Verfügung stehen, um im Bedarfsfall für eine begrenzte Zeit und innerhalb der bereits erteilten Pflegerlaubnis ein weiteres Kind aufnehmen zu können. Die Vertretung werde mit der 1,5 fachen Förderleistung vergütet.

Angesichts der in der Vergangenheit seltenen Bedarfsfälle erscheine diese Lösung ausreichend.

  • Kinder mit erhöhtem Förderbedarf

Die sachliche Zuständigkeit für den Mehraufwand aufgrund einer Behinderung des Pflegekindes sei noch nicht geklärt. Laut Informationen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sei dort eine Zusatzleistung analog der Kita-Regelung in Höhe von 5.000 € / Jahr geplant; die entsprechende Regelung im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland dann zu hoffen. Eine Ungleichbehandlung wäre nicht zu begründen.

  • Leistungsgerechte Förderleistung gem. § 23 SGB VIII

Die von den Tagespflegepersonen gewünschte Erhöhung der Förderleistung sei Kernpunkt des Fachforums gewesen. Der sich innerhalb des Rhein-Kreis Neuss derzeit ergebende durchschnittliche Stundensatz von 4,25 € werde vom Verein für Tagesmütter e.V. als zu gering angesehen. Hinzu komme, dass als Folge des jetzt im KiBiz verankerten Aufstockungsverbotes aktuell immer mehr Kommunen ihre Förderleistungen erhöhten. Eine Angleichung der Sätze sei somit sinnvoll. Im Hinblick auf eine vom Land geplante Empfehlung zur Höhe der Förderleistungen werde daher für den Haushalt 2015 zunächst ein Betrag in Höhe von 4,40 € vorgeschlagen, der damit über dem aktuellen Durchschnitt aber unter dem Wunschbetrag des Verein für Tagesmütter e.V. liege.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Glasmacher ergänzt Fachbereichsleiter Annacker, dass ein Termin für die erwartete Landesempfehlung noch nicht bekannt sei. Ratsfrau Glasmacher hält den von der Verwaltung vorgeschlagenen Fördersatz angesichts allgemeiner Kostensteigerung und des unternehmerischen Risikos der Tagespflegepersonen als zu gering.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, dass zur Haushaltsberatung 2015 eine Vorlage der Verwaltung erfolgen werde. Ziel sei grundsätzlich eine verbesserte Bezahlung; allerdings sei dann auch zu diskutieren, ob neben den Förderleistungen auch die Elternbeiträge anzupassen sein. Aufgrund der derzeit großzügigen Freistellung sowie der Geschwisterkindregelung würde in Meerbusch derzeit für weniger als 50% der betreuten Kinder überhaupt ein Elternbeitrag erhoben.

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass auch die Gewährung eines Mietkostenzuschusses sowie die Einführung einer höheren Qualifizierungsstufe z.B. aufgrund Berufserfahrung diskutiert werden müsse.

 

Vorsitzende Schoppe fasst zusammen, dass aus den angesprochenen Themen ein Gesamtpaket zu schnüren sei und verweist auf die Beratung zur Mittelanmeldung 2015 in der nächsten Sitzung.