Sitzung: 16.11.2011 Ausschuss für Schule und Sport und Bau- und Umweltausschuss
Frau
Kox eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder der beiden Ausschüsse, die
Vertreter der Verwaltung und die Herren Dr. Ochsenbauer und Dipl.-Ing. Pelzer
von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V.(DGfdB).
Sie führt aus, dass heute die gutachtliche
Stellungnahme präsentiert
wird und anschließend Fragen gestellt werden können. Die politische Diskussion
erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 29.11.2011.
In
einem ausführlichen PowerPoint-Vortrag stellt Herr Dipl.-Ing. Pelzer (Architekt
und Stadtplaner sowie stellvertretender Vorsitzender des technischen
Ausschusses der DGfdB) den Inhalt der
vorgelegten gutachtlichen Stellungnahme zum
Sanierungsbedarf
des städt. Hallenbades vor.
Die
von der Stadt Meerbusch aufgrund eines Beschlusses des Ausschusses für Schule
und Sport in Auftrag gegebene gutachtliche Stellungnahme, die als Anlage der
Niederschrift beigefügt wird, umfasst im
Wesentlichen folgende Punkte:
- Objektbewertung
- Abschätzung
der Sanierungskosten
- Zeitwertschätzung
- Alternativenstellung
„Sanierung/Neubau“
Insbesondere
informiert er über die Sanierungsschwerpunkte bei den Hüllflächen
(Außenflächen), bei den Deckenbelägen (z. B. Wartungsfugen), bei den Einbauten
(z. B. Garderoben, Küche) und bei den technischen Anlagen.
Er
stellt fest, dass die Bruttogrundfläche (BGF) in Relation zur Wasserfläche (WF)
sehr hoch ist. Die Stromwerte sind positiv; die Heizenergie wird dagegen
schlecht beurteilt. Ziel sollte es sein, die Verlustträger festzustellen und
eine evt. Sanierung nachhaltig für 25 Jahre (wirtschaftliche Lebenszeit)
zu planen. Er zeigt anhand von Fotos
einzelne Schadstellen im Hallenbad und benennt folgende Werte bzw. Kosten:
Neubau
nach dem derzeitigen Bauvolumen (1:1) 9.740.000
€
Zeitwert des Bades 3.570.000
€
Sanierungskosten 5.140,000
€
Summe
aus Zeitwert und Sanierungskosten
(Substanzwert
des Objektes nach der Sanierung) 8.710.000
€
Er weist darauf hin, dass bei einer Sanierung
durchaus noch weitere Kosten durch derzeit noch nicht festgestellte Schäden
entstehen könnten und zudem 47 % des Gebäudes als Altbausubstanz erhalten
bliebe.
Zu
den Kosten des Neubaues seien noch Aufwendungen für z.B. Außenanlagen, Erschließungskosten, Abrisskosten und Einrichtungen (z.B. Liegen,
Sportmaterialien u.a.) hinzuzurechnen.
Vor
einer Entscheidung sollte u. a. das Einzugsgebiet, das Potenzial, der
Wasserflächenbedarf, die Baunutzungskosten (Folgekosten) und die
Wirtschaftlichkeit geprüft werden.
Frau
Kox bedankt sich für die Präsentation und bittet die Mitglieder der beiden
Ausschüsse ihre Fragen zu stellen.
Herr Peters fragt nach den
Kosten für einen evtl. Abbruch des Hallenbades. Herr Pelzer teilt mit, dass mit
Abbruchkosten zwischen 250.000 € und
1.000.000 € je nach Umfang der Arbeiten gerechnet werden muss.
Auf die weitere Frage von Herrn
Peters zu den möglichen Energieeinsparungen erläutert Herr Pelzer, dass nach
vorliegenden Studien bei einem Neubau
mit bis zu 50 %igen Einsparungen gerechnet werden kann.
Frau Kox fragt, ob bei dem
Quotienten Bruttogrundfläche zu Wasserfläche die vermieteten Räume an Friseur
und physiotherapeutische Praxis in der Bruttogrundfläche enthalten sei. Herr
Pelzer bestätigt, dass auch die vermieteten Grundflächen dazu gerechnet seien.
Die Frage von Herrn Wehrspohn,
ob eine Sanierung auch in Teilschritten erfolgen könne, wird von Herrn Pelzer
als kaum durchführbar eingeschätzt. Bei einer Sanierung sei eine Bauzeit von
bis zu 1,5 Jahren anzunehmen.
Herr Hauke fragt nach
Standard-Bauplänen für Hallenbäder. Herr Pelzer teilt mit, dass es solche Pläne
seines Wissens nicht gibt und jedes Bad individuell geplant und gebaut wird.
Frau Stecher erkundigt sich nach
dem Zeitwert ohne Sanierung. Der betrage 3.570.000 € (schadensfreier Zeitwert)
abzüglich 5.140.000 € (Sanierungskosten) und läge somit bei - 1.570.000 €
(schadenbehafteter Zeitwert).
Herr Kunze fragt, ob der
5m-Sprungturm und die entsprechende Wassertiefe von 3,80 m bei den Neubaukosten
berücksichtigt wurden. Herr Pelzer teilt mit, dass die baulichen Gegebenheiten
1 : 1 in die Kostenschätzung für den Neubau eingeflossen sind.
Auf Frage von Herr Dr. Brennecke
nach der Notwendigkeit einer Fußbodenheizung erklärt Herr Pelzer, dass eine
solche Heizung nicht erforderlich wäre, da ausreichend Wärme aus dem
Untergeschoss vorhanden sei.
Auf die Frage von Herrn Dr.
Hemmen nach Beispielen für gelungene Sanierungen teilt Herr Dr. Ochsenbauer
mit, dass in der Zeitschrift für das Badewesen immer wieder auch Informationen sowohl
zu durchgeführten Sanierungsmaßnahmen als auch zu Neubaumaßnahmen. Eine Besichtigung solcher Maßnahmen wäre
sicherlich nach Absprache möglich. Die Entscheidung zwischen einer Sanierung
und einem Neubau sei immer von Fall zu Fall zu treffen.
Abschließend
bedankt sich Frau Kox bei Herrn Dr. Ochsenbauer und Herrn Dipl.-Ing. Pelzer für
deren Ausführungen und weist darauf hin, dass der Abdruck der gutachtlichen
Stellungnahme der Niederschrift beigefügt werde.