Frau Kox eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder der beiden Ausschüsse, die Vertreter der Verwaltung und die Herren Dr. Ochsenbauer und Dipl.-Ing. Pelzer von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V.(DGfdB).

 Sie führt aus, dass heute die gutachtliche Stellungnahme präsentiert wird und anschließend Fragen gestellt werden können. Die politische Diskussion erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 29.11.2011.

 

 

In einem ausführlichen PowerPoint-Vortrag stellt Herr Dipl.-Ing. Pelzer (Architekt und Stadtplaner sowie stellvertretender Vorsitzender des technischen Ausschusses der  DGfdB) den Inhalt der vorgelegten gutachtlichen Stellungnahme zum Sanierungsbedarf des städt. Hallenbades vor.

 

Die von der Stadt Meerbusch aufgrund eines Beschlusses des Ausschusses für Schule und Sport in Auftrag gegebene gutachtliche Stellungnahme, die als Anlage der Niederschrift beigefügt wird,  umfasst im Wesentlichen  folgende  Punkte:

 

  • Objektbewertung
  • Abschätzung der Sanierungskosten
  • Zeitwertschätzung
  • Alternativenstellung „Sanierung/Neubau“

 

Insbesondere informiert er über die Sanierungsschwerpunkte bei den Hüllflächen (Außenflächen), bei den Deckenbelägen (z. B. Wartungsfugen), bei den Einbauten (z. B. Garderoben, Küche) und bei den technischen Anlagen.

 

Er stellt fest, dass die Bruttogrundfläche (BGF) in Relation zur Wasserfläche (WF) sehr hoch ist. Die Stromwerte sind positiv; die Heizenergie wird dagegen schlecht beurteilt. Ziel sollte es sein, die Verlustträger festzustellen und eine evt. Sanierung nachhaltig für 25 Jahre (wirtschaftliche Lebenszeit) zu planen. Er  zeigt anhand von Fotos einzelne Schadstellen im Hallenbad und benennt folgende Werte bzw. Kosten:

 

Neubau nach dem derzeitigen Bauvolumen (1:1)                          9.740.000 €

 

Zeitwert  des Bades                                                                              3.570.000 €

Sanierungskosten                                                                                 5.140,000 €

Summe aus Zeitwert und Sanierungskosten

(Substanzwert des Objektes nach der Sanierung)                         8.710.000 €

 

Er  weist darauf hin, dass bei einer Sanierung durchaus noch weitere Kosten durch derzeit noch nicht festgestellte Schäden entstehen könnten und zudem 47 % des Gebäudes als Altbausubstanz erhalten bliebe.

Zu den Kosten des Neubaues seien noch Aufwendungen für z.B. Außenanlagen,  Erschließungskosten, Abrisskosten  und Einrichtungen (z.B. Liegen, Sportmaterialien u.a.) hinzuzurechnen.

 

Vor einer Entscheidung sollte u. a. das Einzugsgebiet, das Potenzial, der Wasserflächenbedarf, die Baunutzungskosten (Folgekosten) und die Wirtschaftlichkeit geprüft werden.

 

Frau Kox bedankt sich für die Präsentation und bittet die Mitglieder der beiden Ausschüsse ihre Fragen zu stellen.

 

Herr Peters fragt nach den Kosten für einen evtl. Abbruch des Hallenbades. Herr Pelzer teilt mit, dass mit Abbruchkosten  zwischen 250.000 € und 1.000.000 € je nach Umfang der Arbeiten gerechnet werden muss.

 

Auf die weitere Frage von Herrn Peters zu den möglichen Energieeinsparungen erläutert Herr Pelzer, dass nach vorliegenden Studien bei einem Neubau  mit bis zu 50 %igen Einsparungen gerechnet werden kann.

 

Frau Kox fragt, ob bei dem Quotienten Bruttogrundfläche zu Wasserfläche die vermieteten Räume an Friseur und physiotherapeutische Praxis in der Bruttogrundfläche enthalten sei. Herr Pelzer bestätigt, dass auch die vermieteten Grundflächen dazu gerechnet seien.

 

Die Frage von Herrn Wehrspohn, ob eine Sanierung auch in Teilschritten erfolgen könne, wird von Herrn Pelzer als kaum durchführbar eingeschätzt. Bei einer Sanierung sei eine Bauzeit von bis zu 1,5 Jahren anzunehmen.

 

Herr Hauke fragt nach Standard-Bauplänen für Hallenbäder. Herr Pelzer teilt mit, dass es solche Pläne seines Wissens nicht gibt und jedes Bad individuell geplant und gebaut wird.

 

Frau Stecher erkundigt sich nach dem Zeitwert ohne Sanierung. Der betrage 3.570.000 € (schadensfreier Zeitwert) abzüglich 5.140.000 € (Sanierungskosten) und läge somit bei  - 1.570.000 €  (schadenbehafteter Zeitwert).

 

Herr Kunze fragt, ob der 5m-Sprungturm und die entsprechende Wassertiefe von 3,80 m bei den Neubaukosten berücksichtigt wurden. Herr Pelzer teilt mit, dass die baulichen Gegebenheiten 1 : 1 in die Kostenschätzung für den Neubau eingeflossen sind.

 

Auf Frage von Herr Dr. Brennecke nach der Notwendigkeit einer Fußbodenheizung erklärt Herr Pelzer, dass eine solche Heizung nicht erforderlich wäre, da ausreichend Wärme aus dem Untergeschoss vorhanden sei.

 

Auf die Frage von Herrn Dr. Hemmen nach Beispielen für gelungene Sanierungen teilt Herr Dr. Ochsenbauer mit, dass in der Zeitschrift für das Badewesen immer wieder auch Informationen sowohl zu durchgeführten Sanierungsmaßnahmen als auch zu Neubaumaßnahmen.  Eine Besichtigung solcher Maßnahmen wäre sicherlich nach Absprache möglich. Die Entscheidung zwischen einer Sanierung und einem Neubau sei immer von Fall zu Fall zu treffen.

 

 

 

Abschließend bedankt sich Frau Kox bei Herrn Dr. Ochsenbauer und Herrn Dipl.-Ing. Pelzer für deren Ausführungen und weist darauf hin, dass der Abdruck der gutachtlichen Stellungnahme der Niederschrift beigefügt werde.