Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2012 wird auf 2,03 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2012 wird auf 0,96€/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.      Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung in Höhe von 669.156,79 € aus der Betriebskostenabrechnung 2009 mit dem verbleibenden Anteil von 60%, das sind 401.494,07 €, kostenmindernd vorgetragen. Aus der Betriebskostenabrechnung 2010 wird die Überdeckung in Höhe von 159.764,87 € mit einem Anteil von 10% kostenmindernd vorgetragen.

 

Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr wird aus der Betriebskostenabrechnung 2009 die Überdeckung in Höhe von 691.122,40 € mit dem verbleibenden Anteil von 60%, das sind 414.673,44 € kostenmindernd vorgetragen. Aus der Betriebskostenabrechnung 2010 wird die Überdeckung in Höhe von 159.764,87 € mit einem Anteil von 10% kostenmindernd vorgetragen.

 

 

3.      Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 23,92 € festgesetzt.

 

4.      Die III. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage) wird beschlossen.

 


Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Betrag im Beschlussvorschlag unter Ziffer 3. zu ändern ist. Richtig muss es heißen:“ wird auf  23,92 € festgesetzt“. Dies bezieht sich ebenso auf die entsprechenden Stellen im Sachverhalt der Beratungsvorlage auf der Seite 2 und in der Anlage zur Beratungsvorlage (III. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung). Im vorletzten Absatz auf der Seite 2 der Beratungsvorlage werden die Beträge entsprechend dem Beschlussvorschlag auf 2,03 €/m³ und 0,96 €/m² korrigiert.

 

Herr Gabernig stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu und stellt den Antrag, den kalkulatorischen Zinssatz von 6 % auf 5 % ab dem Jahr 2013 zu reduzieren.

 

Nach Herrn Kunze kann der Zinssatz nur dann gesenkt werden, wenn die Rahmenbedingungen besser wären. Es ist zu beachten, dass die Bürger eine hervorragende Leistung erhalten.

 

Herr Grund fragt nach den rechtlichen Vorgaben und evt. Modellberechnungen.

 

Frau Hartl trägt vor, dass der kalkulatorische Zinssatz von 6 % einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. Eine für die Stadt Meerbusch erstellte Modellrechnung für einen Zeitraum von über 30 Jahren ergab einen kalkulatorischen Zinssatz von 6,4 %. Nach zurzeit geltender Rechtsprechung wird sogar ein Zinssatz von 7 % für angemessen gehalten. Sie beantwortet weitere Fragen.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes als Thema in einer der nächsten Sitzungen zu diskutieren. Der Bau- und Umweltausschuss ist damit einverstanden und Herr Gabernig nimmt seinen Antrag zurück.

 

 

Beschlussantrag der UWG-Fraktion vom 17.11.2011:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die jährlichen Gewinne bei der Stadtentwässerung in Höhe von ca. 2,6 Millionen Euro den betroffenen Bürgern und Bürgerinnen erstattet werden.

 

Frau Hartl erklärt, dass sich der Überschuss aus der Differenz zwischen der kalkulatorischen und der bilanziellen Abschreibung ergibt. Darüber hinaus darf die kalkulatorische Verzinsung nicht im Haushaltplan veranschlagt werden, muss jedoch in die Gebührenkalkulation als Kostenfaktor einfließen. Die Differenz ist kein tatsächlicher Überschuss, da die entsprechende Aufwandsposition im Produkt 160 010 010 -  Allgemeine Finanzwirtschaft als Zinsaufwand veranschlagt ist.

 

Während der anschließenden Diskussion und dem Hinweis des Vorsitzenden, Anträge fristgerecht zu stellen, erläutert Herr Grund das Problem des zeitlichen Ablaufes nach Einbringung des Haushaltes.

 

Frau Fingerhut nimmt den Antrag der UWG-Fraktion aufgrund der Ausführungen der Verwaltung zurück.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Neben der Satzung sind als Anlagen die Tischvorlagen beigefügt: Antrag der UWG-Fraktion vom 17.11.2011 und Schreiben mit Anträgen des Ratsherrn Müller (Zentrum) vom 21.11.2011.


Abstimmungsergebnis:   einstimmig

 

Sprecher im Rat: Ratsherr Meyer-Ricks