Sitzung: 23.11.2011 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB5/170/2011
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat
folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Anteile der Allgemeinheit an den
einzelnen Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 2
%
b) Fußgängerzonen 67
%
c) Innerörtliche
Straßen 21
%
d) Überörtliche
Straßen 30
%
- Aus dem Jahr 2009 wird die Überdeckung bei den Anliegerstraßen mit
den noch verbleibenden 50% kostenmindernd in die Kalkulation 2012
vorgetragen; die Unterdeckungen bei innerörtlichen Straßen und
überörtlichen Straßen werden jeweils zu 50% kostenerhöhend in die
Kalkulation 2012 vorgetragen.
Aus der Betriebskostenabrechnung 2010 werden die
Überdeckungen bei den Anliegerstraßen und den Fußgängerzonen zu jeweils 50%
kostenmindernd in die Kalkulation 2012 eingestellt. Die Unterdeckungen bei den
innerörtlichen und überörtlichen Straßen werden zu jeweils 40% kostenerhöhend
in Kalkulation 2012 vorgetragen.
- Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite
werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 1,00
€/m
b) Fußgängerzonen 8,17
€/m
c) Innerörtliche
Straßen 5,52
€/m
d) Überörtliche
Straßen 5,43
€/m
- Die XXXIII. Änderungssatzung
(Anlage A) und die zugehörigen Änderungen zum Straßenverzeichnis
(Anlage B) werden beschlossen.
Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.
Herr Gabernig bittet um Erklärung zu den Schwankungen der Gebühren bei den einzelnen Straßenarten. Herr Grund schließt sich dem an.
Hierzu sollte in einer der nächsten Sitzungen ausführlich berichtet werden.
Herr Trapp verweist auf die Berichte zur Betriebskostenabrechung und zur Gebührenkalkulation. Die Unterschiede sind insbesondere auf den außergewöhnlich intensiven Winterdienst in den beiden letzten Jahren zurück zu führen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Sprecher im Rat: Ratsherr Meyer-Ricks