Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung des Vereins „ISI" Institut für soziale Innovation e.V. als freien Träger der
Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (KJHG) i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 AG-KJHG. Die Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe beinhaltet keine Zusage über eine Förderung
nach § 74 SGB VIII. Die Anerkennung kann nach § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen
werden, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht mehr vorliegen.
Die Abstimmung erfolgt nach Vorlage ohne weitere Beratung.
Abstimmungergebnis: einstimmig |