Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung des Vereins „ISI" Institut für soziale Innovation e.V. als freien Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (KJHG) i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 AG-KJHG. Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beinhaltet keine Zusage über eine Förderung nach § 74 SGB VIII. Die Anerkennung kann nach § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht mehr vorliegen.

 


Die Abstimmung erfolgt nach Vorlage ohne weitere Beratung.


Abstimmungergebnis:

einstimmig