Beschluss 1 :

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügten Nachträge zur Satzung der Stadt Meerbusch über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Meerbusch und zur Satzung der Stadt Meerbusch über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme einer Kindertagespflege zu beschließen.

 

 

Beschluss 2 :

 

Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich einen Vorschlag für eine betreuungs-formübergreifende Elternbeitragssatzung zu erarbeiten. Diese Satzung soll zum neuen Kindergartenjahr am 01.08.2012 in Kraft treten.

 


 

 

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage führt aus, der Landtag habe am 22. Juli 2011 das
1. KiBiz-Änderungsgesetz beschlossen, welches am 29.07.2011 verkündet und zwei Tage später in Kraft getreten sei. U.a. sehe das Gesetz die Beitragsfreiheit für Vorschulkinder im letzten Jahr des Besuchs einer Kindertagesstätte bzw. der Tagespflege vor. Die gesetzliche Regelung gelte es nun in den Satzungen zur Beitragserhebung für den Besuch einer Kindertagesstätte und der Tagespflege umzusetzen.

 

Ziel der Landesregierung sei, mit der Einführung der Beitragsfreiheit Zugangsbarrieren abzubauen. In Meerbusch bestünden aus ihrer Sicht derartige Zugangsbarrieren nicht, da zum 1.09.2009 eine Beitragsfreigrenze von 25.000 € eingeführt worden sei, aufgrund derer von 1.740 Kindern 400 (23%) der Kinder beitragsfrei betreut würden. Darüber hinaus bestehe eine Familienregelung, nach der beim Besuch mehrerer Kinder nur für ein Kind ein Beitrag erhoben werde; dies sei das Kind mit dem höchsten Beitrag. Von dieser Regelung profitierten 266 Eltern, so dass insgesamt 666 Kinder (38%) in den beiden Systemen beitragsfrei gestellt seien.

 

Aufgrund der gesetzlichen Beitragsfreiheit seien nun die entsprechenden Satzungen anzupassen. Hierbei müssten auch die haushaltsrechtlichen Folgen berücksichtigt werden. Das Land habe zugesagt, die Mindereinnahmen der Kommunen auszugleichen. Die Höhe der Mindereinnahmen sei stark abhängig von den örtlichen Verhältnissen.

 

Im Verordnungswege sei bis zum Inkrafttreten eines Belastungsausgleichsgesetzes eine Ausgleichspauschale in Höhe von 5% der Summe der Kindpauschalen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung festgelegt worden. Für Meerbusch sei eine Ausgleichszahlung von 416.234 € festgesetzt.

 

Auf die Freistellung von 334 Vorschulkindern, die als Einzelkinder eine Kindertagesstätte besuchten, sei eine Absetzung mit einem Betrag von 535.104 € erfolgt; damit unterschreite der Belastungsausgleich die tatsächliche Mindereinnahme um 119.000 €. Für die weiteren
97 Vorschulkinder, von denen 20 wegen Unterschreitung des Einkommens beitragsfrei gestellt seien, gelte es nun, eine Regelung zu treffen. Soweit Vorschulkinder und deren Geschwisterkinder freigestellt würden, ergäbe sich ein weiterer Beitragsverlust von
205.634 €; insgesamt würde der Beitragsverlust den Belastungsausgleich dann um 324.504 € überschreiten. Ursache hierfür sei neben dem prozentual hohen Beitragsaufkommen auch die hohe U 3-Betreuungsquote.

 

Auch wenn es aus Sicht der Verwaltung familienpolitisch wünschenswert wäre, Eltern mit Vorschulkindern auch hinsichtlich der Geschwisterkinder zu entlasten, sei dies angesichts der finanziellen Aufwände für den laufenden U 3-Ausbau nicht vertretbar.

 

Es erfolgt nun eine Diskussion, an der sich alle Fraktionen beteiligen.

 

Ratsherr Eimer spricht sich für eine Beitragsbefreiung auch für die Geschwisterkinder aus; aus Sicht seiner Fraktion müsste der Besuch von Kindertagesstätten als Bildungseinrichtung grundsätzlich beitragsfrei sein. Andere Städte, u.a. die Stadt Düsseldorf, seien bereits diesen Weg gegangen.

 

Ratsfrau Wellhausen spricht sich für den Verwaltungsvorschlag mit der Alternative 1 aus. Die Freistellung auch der Geschwisterkinder von Vorschulkindern sei zwar wünschenswert, haushaltsmäßig aber nicht vertretbar. Vorrangiges Ziel sei der weitere Ausbau der Betreuungsangebote, so dass auch künftig hohe Belastungen von der Stadt zusätzlich geschultert werden müssten.

 

Ratsherr Becker erklärt, seine Fraktion strebe eine umfängliche Neuregelung im Rahmen einer betreuungsformübergreifenden Satzung an. Dabei sollten auch soziale Komponenten mit höheren Freigrenzen vorgesehen werden. Grundsätzlich müssten vom Land beschlossene Befreiungen auch vom Land bezahlt werden und gerade in Städten wie Meerbusch mit guter Sozialstruktur sei die Beitragserhebung für Geschwisterkinder angemessen. Für die jetzt vorliegende Satzungsänderung schlägt er zur Entlastung geringer und mittlerer Einkommensbezieher eine Ergänzung dahingehend vor, dass Geschwisterkinder bis zu einem anrechenbaren Elterneinkommen von 61.000 € beitragsfrei bleiben sollten.

 

Ratsherr Wartchow führt aus, er könne sich der Argumentation der FDP-Fraktion anschließen, aber auch der Vorschlag von Ratsherrn Becker, Geschwisterkinder von Vorschulkindern bis zu einer zu bestimmenden Einkommengrenze freizustellen, sei für ihn nachvollziehbar.

 

Sachkundiger Bürger Harms erklärt, ein Elterneinkommen von 61.000 € nicht als Niedrigeinkommen bezeichnen zu können. Die Festlegung enstprechender Einkommens-freigrenzen sollte bei Bedarf in Klausurberatung erfolgen.

 

In der weiteren Diskussion wird von Ratsherrn Becker vorgeschlagen, die Veranlagungs-grenze für das Geschwisterkind eines Vorschulkindes auf 49.000 € festzulegen.

 

Nachdem sich in der weiteren Diskussion auch hierfür keine Einigung abzeichnet, ein Votum des Ausschusses und des Rates zur Beitragserhebung jedoch allseits als zwingend angesehen wird, beantragt Ratsherr Becker ergänzend, die Verwaltung zu beauftragen, schnellstmöglich eine betreuungsformübergreifende Satzung zu erarbeiten. Diese könne dann zum neuen Kindergartenjahr 2012/2013 in Kraft treten.

 

Sodann wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung und den ergänzenden Antrag von Ratsherrn Becker getrennt abgestimmt.


Abstimmungsergebnis zu 1 :          

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

3

 

 

FDP

2

 

 

SPD

 

1

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

1

 

In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen

 

2

 

Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind

3

 

 

Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind

1

1

 

Gesamt:

9

5

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2 :                       einstimmig