Beschluss 1 :
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügten Nachträge
zur Satzung der Stadt Meerbusch über die Erhebung von Elternbeiträgen für den
Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Meerbusch und zur
Satzung der Stadt Meerbusch über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Inanspruchnahme einer Kindertagespflege zu beschließen.
Beschluss
2 :
Die Verwaltung wird beauftragt,
schnellstmöglich einen Vorschlag für eine betreuungs-formübergreifende
Elternbeitragssatzung zu erarbeiten. Diese Satzung soll zum neuen
Kindergartenjahr am 01.08.2012 in Kraft treten.
Erste Beigeordnete
Mielke-Westerlage führt aus, der Landtag habe am 22. Juli 2011 das
1. KiBiz-Änderungsgesetz beschlossen, welches am 29.07.2011 verkündet und zwei
Tage später in Kraft getreten sei. U.a. sehe das Gesetz die Beitragsfreiheit
für Vorschulkinder im letzten Jahr des Besuchs einer Kindertagesstätte bzw. der
Tagespflege vor. Die gesetzliche Regelung gelte es nun in den Satzungen zur
Beitragserhebung für den Besuch einer Kindertagesstätte und der Tagespflege
umzusetzen.
Ziel der Landesregierung sei,
mit der Einführung der Beitragsfreiheit Zugangsbarrieren abzubauen. In
Meerbusch bestünden aus ihrer Sicht derartige Zugangsbarrieren nicht, da zum
1.09.2009 eine Beitragsfreigrenze von 25.000 € eingeführt worden sei, aufgrund
derer von 1.740 Kindern 400 (23%) der Kinder beitragsfrei betreut würden.
Darüber hinaus bestehe eine Familienregelung, nach der beim Besuch mehrerer
Kinder nur für ein Kind ein Beitrag erhoben werde; dies sei das Kind mit dem
höchsten Beitrag. Von dieser Regelung profitierten 266 Eltern, so dass
insgesamt 666 Kinder (38%) in den beiden Systemen beitragsfrei gestellt seien.
Aufgrund der gesetzlichen
Beitragsfreiheit seien nun die entsprechenden Satzungen anzupassen. Hierbei
müssten auch die haushaltsrechtlichen Folgen berücksichtigt werden. Das Land
habe zugesagt, die Mindereinnahmen der Kommunen auszugleichen. Die Höhe der
Mindereinnahmen sei stark abhängig von den örtlichen Verhältnissen.
Im Verordnungswege sei bis zum
Inkrafttreten eines Belastungsausgleichsgesetzes eine Ausgleichspauschale in
Höhe von 5% der Summe der Kindpauschalen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis
zur Einschulung festgelegt worden. Für Meerbusch sei eine Ausgleichszahlung von
416.234 € festgesetzt.
Auf die Freistellung von 334
Vorschulkindern, die als Einzelkinder eine Kindertagesstätte besuchten, sei
eine Absetzung mit einem Betrag von 535.104 € erfolgt; damit unterschreite der
Belastungsausgleich die tatsächliche Mindereinnahme um 119.000 €. Für die
weiteren
97 Vorschulkinder, von denen 20 wegen Unterschreitung des Einkommens beitragsfrei
gestellt seien, gelte es nun, eine Regelung zu treffen. Soweit Vorschulkinder und
deren Geschwisterkinder freigestellt würden, ergäbe sich ein weiterer
Beitragsverlust von
205.634 €; insgesamt würde der Beitragsverlust den Belastungsausgleich dann um 324.504
€ überschreiten. Ursache hierfür sei neben dem prozentual hohen
Beitragsaufkommen auch die hohe U 3-Betreuungsquote.
Auch wenn es aus Sicht der
Verwaltung familienpolitisch wünschenswert wäre, Eltern mit Vorschulkindern
auch hinsichtlich der Geschwisterkinder zu entlasten, sei dies angesichts der
finanziellen Aufwände für den laufenden U 3-Ausbau nicht vertretbar.
Es erfolgt nun eine Diskussion,
an der sich alle Fraktionen beteiligen.
Ratsherr Eimer spricht sich für
eine Beitragsbefreiung auch für die Geschwisterkinder aus; aus Sicht seiner
Fraktion müsste der Besuch von Kindertagesstätten als Bildungseinrichtung
grundsätzlich beitragsfrei sein. Andere Städte, u.a. die Stadt Düsseldorf,
seien bereits diesen Weg gegangen.
Ratsfrau Wellhausen spricht sich
für den Verwaltungsvorschlag mit der Alternative 1 aus. Die Freistellung auch
der Geschwisterkinder von Vorschulkindern sei zwar wünschenswert,
haushaltsmäßig aber nicht vertretbar. Vorrangiges Ziel sei der weitere Ausbau
der Betreuungsangebote, so dass auch künftig hohe Belastungen von der Stadt
zusätzlich geschultert werden müssten.
Ratsherr Becker erklärt, seine
Fraktion strebe eine umfängliche Neuregelung im Rahmen einer
betreuungsformübergreifenden Satzung an. Dabei sollten auch soziale Komponenten
mit höheren Freigrenzen vorgesehen werden. Grundsätzlich müssten vom Land
beschlossene Befreiungen auch vom Land bezahlt werden und gerade in Städten wie
Meerbusch mit guter Sozialstruktur sei die Beitragserhebung für
Geschwisterkinder angemessen. Für die jetzt vorliegende Satzungsänderung
schlägt er zur Entlastung geringer und mittlerer Einkommensbezieher eine
Ergänzung dahingehend vor, dass Geschwisterkinder bis zu einem anrechenbaren
Elterneinkommen von 61.000 € beitragsfrei bleiben sollten.
Ratsherr Wartchow führt aus, er
könne sich der Argumentation der FDP-Fraktion anschließen, aber auch der
Vorschlag von Ratsherrn Becker, Geschwisterkinder von Vorschulkindern bis zu
einer zu bestimmenden Einkommengrenze freizustellen, sei für ihn nachvollziehbar.
Sachkundiger Bürger Harms
erklärt, ein Elterneinkommen von 61.000 € nicht als Niedrigeinkommen bezeichnen
zu können. Die Festlegung enstprechender Einkommens-freigrenzen sollte bei
Bedarf in Klausurberatung erfolgen.
In der weiteren Diskussion wird
von Ratsherrn Becker vorgeschlagen, die Veranlagungs-grenze für das
Geschwisterkind eines Vorschulkindes auf 49.000 € festzulegen.
Nachdem sich in der weiteren
Diskussion auch hierfür keine Einigung abzeichnet, ein Votum des Ausschusses
und des Rates zur Beitragserhebung jedoch allseits als zwingend angesehen wird,
beantragt Ratsherr Becker ergänzend, die Verwaltung zu beauftragen,
schnellstmöglich eine betreuungsformübergreifende Satzung zu erarbeiten. Diese
könne dann zum neuen Kindergartenjahr 2012/2013 in Kraft treten.
Sodann wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung und den ergänzenden Antrag von Ratsherrn Becker getrennt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis zu 1 :
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
SPD |
|
1 |
|
Bündnis 90/Die Grünen |
|
1 |
|
In der Jugendarbeit erfahrene Männer
und Frauen |
|
2 |
|
Personen, die von freien
Vereinigungen vorgeschlagen sind |
3 |
|
|
Männer und Frauen, die von den
Jugendverbänden vorgeschlagen sind |
1 |
1 |
|
Gesamt: |
9 |
5 |
|
Abstimmungsergebnis zu 2 : einstimmig