Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage beantwortet die Anfrage der UWG- Fraktion.

 

Frage 1: In NRW ist es Stand der Technik, dass das der ersteintreffende Rettungswagen in ländlichen Gebieten innerhalb von 12 Minuten und in Stadtgebieten innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung erreichen soll. Diese Zeiten sind im Rhein-Kreis Neuss verbindlich festgeschrieben.

 

Frage 2: Im Jahre 2010 wurden in Meerbusch 1.803 Notarzteinsätze verzeichnet. Hiervon wurden 1.580 Einsätze vom Meerbuscher Notarzt gefahren. Dies entspricht 87,6%.

 

Frage 3: Konkrete Zahlen bzw. Auswertungen liegen dem Rhein-Kreis Neuss nicht vor.

 

Frage 4 und 5: Die Polizei gibt grundsätzlich keine Auskunft über die jeweils im Dienst befindlichen Einsatzstärken. Die personellen Stärken variieren nach Bedarf. Darüber hinaus findet im Rhein-Kreis bei entsprechenden Anlässen oder Bedarfssituationen Gemeindegrenzen überschreitende Unterstützung statt.

 

Ratsherr Focken weist auf die Problematik des Bahnüberganges Osterath hin, der bei länger geschlossener Schranke das Einhalten der angeführten Hilfsfristen verhindere.