Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Techn. Beigeodneter Dr. Gérad erläutert, dass aufgrund des Alters des Gebäudes Dr. Franz-Schütz-Platz zunächst die Frage der Sanierung  geklärt werden müsse. Die Schaffung des  behindertengerechten Zugangs in das Verwaltungsgebäude müsse fortgeführt werden. Hier sei ein Windfang geplant, da eine Ertüchtigung der Eingangtür mit einer automatischen Öffnung aufgrund des Gewichtes nicht machbar sei. In diesem Zusammenhang sei allerdings zunächst ein Konzept zur ganzheitlichen Betrachtung des Baudenkmals für das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland zu erstellen. Persönlich könne er sich eine Teilfreilegung des Freskos vorstellen. Herr Lutum ergänzt, in Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv einen Konzeptentwurf zur Historie des Hauses erstellen zu wollen.

 

Die ehrenamtliche Beauftragte für Denkmalschutz, Frau Dr. Vogelsang, spricht sich für eine Gesamtöffnung des Freskos aus. Das Fresko sei reine NS-Propaganda und  ein Mahnmal für   das Schicksal von Kindern und Jugendlichen. Mahnmale dieser Art seien ihr an keinen anderen Standorten bekannt.

 

Ratsherr Kunze ist der Ansicht, man solle bei der Aufbereitung des Konzeptes auch Geschichtsdidaktiker von Hochschulen einbinden. Des Weiteren schlägt er vor,  Meerbuscher Schulen in dieses Projekt einzubinden.

 

Ratsherr Neuhausen erklärt, dass es sich um ein schwieriges Thema mit vielen zu berücksichtigen Aspekten handeln würde und die Thematik der Mahnmale ortsübergreifend behandelt werden sollte. Er befürwortet zur Prüfung der Freilegung des Freskos sowie der Konzeption in Bezug auf das Mahnmal ebenfalls die Hinzuziehung eines ausgewiesenen Experten auf diesem Gebiet und regt die Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel an.

 

Vorsitzender Radmacher erklärt, dass eine Mittelbereitstellung im Rahmen der Haushaltsberatungen besprochen werden müsste.

 

Nach weiterer intensiver Diskussion der Ausschussmitglieder, insbesondere über die Frage der Dokumentation und didaktisch-methodische Fragen hierbei sowie der Vereinbarkeit von vorgesehener baulicher Maßnahme (behindertengerechter Zugang – Einbau Windfang) mit dem Denkmalschutz sichert die Verwaltung zu, weitere Informationen einzuholen. Der Ausschuss bittet, bis zur Frühjahrssitzung des Ausschusses die Thematik weiter aufzubereiten.