Beschluss: vertagt

Beschlussantrag:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Verwaltung mit der folgenden Prüfung zu beauftragen:

Im Zuge des Klimaschutzes und der Energiewende möge die Verwaltung geeignete Standorte für die Errichtung von Windkraftanlagen vom Typ vertikaler Rotor „Pirouette“ suchen. Zielsetzung ist, solche im Erscheinungsbild unauffällige Windkraftanlagen mit Bürgerbeteiligung zu errichten und ihre Stromerzeugung möglichst direkt in Wärme zur Unterstützung von Heizungsanlagen umzuwandeln.

 


Technischer Beigeordneter Dr. Gérard erläutert die jetzige Ausschöpfung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen. Die beiden letzten Anlagen befinden sich im Baugenehmigungsverfahren. Für weitere Anlagen müssten neue Flächen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschlossen und ausgewiesen werden.

 

Herr Dr. Brennecke weist hier auf einen neuen unauffälligen Typus hin, der auch in der Nähe von Wohnbereichen, sogar auf Privatflächen aufgestellt werden kann. Der erzeugte Strom produziert die Wärme direkt, z. B. für Warmwasser oder für die Heizungsanlagen. Es stellt sich die Frage nach Aufstellungsmöglichkeiten.

Herr Mocka bittet um Klarstellung, ob hier Privatleute anzusprechen sind oder öffentliche Standorte gemeint sind. Es ist ein Windenergieerlass des Landes NRW zu berücksichtigen. Größere Anlagen arbeiten effizienter.

Laut Herrn Jürgens prüfen die Anbieter von sich aus, wo es sich aufgrund der Windverhältnisse lohnt, Windkraftanlagen aufzustellen.

Herr Kunze hält fest, dass für eine Entscheidung heute zu wenige Informationen vorliegen.

Auch für Herrn Grund sind noch viele Aspekte wie Rentabilität und rechtliche Absicherung zu klären. Hier sollte im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes beraten werden.

 

Herr Bechert informiert über die Einzelheiten der verschiedenen Typen von Windkraftanlagen. Bei privaten Anlagen ist für jedes Grundstück eine einzelne Prüfung erforderlich, da viele Aspekte wie Lärmbelästigung, Ausmaße, Höhe u. a. zu berücksichtigen sind. Er schlägt vor, dieses Thema im Integrierten Klimaschutzkonzept sinnvollerweise mitzubehandeln und von der Verwaltung eine kleinere Probeanlage zu installieren.

 

Herr Dr. Brennecke regt an, sich von einem Hersteller nach Angebot eine Probeanlage aufstellen zu lassen.

Hierzu sollten nach Ansicht vor Frau Niegeloh mehrere Angebote eingeholt werden, um die Bevorzugung eines Anbieters zu vermeiden.

Auf den Hinweis von Herrn Gabernig stellt Herr Bechert fest, dass sich der erwähnte Landeserlass auf untergeordnete Nebenanlagen bezieht.

Der Vorsitzende erwägt, die Thematik evtl. anhand eines Sachvortrages im Ausschuss zu diskutieren.

 

Technischer Beigeordneter Dr. Gérard weist auf den TOP 1 der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21.09.2011 hin. Das beauftragte Ingenieurbüro sollte dieses Thema noch genauer reflektieren.

Zu der Nachfrage von Herrn Gabernig hinsichtlich der Flächen für die Anlagen trägt er ergänzend vor, dass der politische Wille in dem Planungsprozess als Erstes festzustellen ist.

 

Nach der Diskussion ist sich der Ausschuss darüber einig, dass der Antrag der FDP-Fraktion inhaltlich im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes mitzubehandeln ist.

 

Die Vertreter der FDP-Fraktion nehmen den Antrag zur Beschlussfassung im Bau- und Umweltausschuss zurück.