Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 17

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60, Meerbusch‑Osterath, Winklerweg/Wienenweg einschließlich der Entwurfsbegründung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

·         Im Norden von einem Teilbereich des Flurstückes 1242 (gedachte Verbindung von der südöstlichen Ecke des Flurstückes 766 bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstückes 1330 (der Flur 3, Gemarkung Osterath)

·         Im Westen von den westlichen Grenzen der Flurstücke 1323, 1322, 1321 und 1320  sowie die gedachte Verbindung dieser Linie bis zur Südgrenze der Meerbuscher Straße 

·         Im Süden von der Südgrenze der Meerbuscher Straße L 476

·         Im Osten von der Ostgrenze des Winklerweges

und ist in nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Mit dem Inkrafttreten dieser Bebauungsplanänderung treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 60 außer Kraft.

 

 


 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig