Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, den
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60, Meerbusch‑Osterath,
Winklerweg/Wienenweg einschließlich der Entwurfsbegründung gemäß
§ 3 (2) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit
geltenden Fassung öffentlich auszulegen.
Der räumliche
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
·
Im Norden von einem Teilbereich des Flurstückes 1242
(gedachte Verbindung von der südöstlichen Ecke des Flurstückes 766 bis zur
nordöstlichen Ecke des Flurstückes 1330 (der Flur 3, Gemarkung Osterath)
·
Im Westen von den westlichen Grenzen der Flurstücke
1323, 1322, 1321 und 1320 sowie die
gedachte Verbindung dieser Linie bis zur Südgrenze der Meerbuscher Straße
·
Im Süden von der Südgrenze der Meerbuscher Straße L 476
·
Im Osten von der Ostgrenze des Winklerweges
und ist in
nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Mit dem
Inkrafttreten dieser Bebauungsplanänderung treten die entgegenstehenden
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 60 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig