Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, über die
im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit
geltenden Fassung sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen nach Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander wie folgt zu entscheiden:
1. Rhein-Kreis Neuss Anlage 2 Schreiben
vom 4. Dezember 2008
Folgende Anregungen werden gegeben
Wasserwirtschaft
Der Anregung hinsichtlich der
Abwasserbeseitigung wurde gefolgt, die Abstimmung ist im Februar 2009
durchgeführt worden. Dem Hinweis auf die Lage in der Wasserschutzzone III wird
durch die nachrichtliche Übernahme dieser Wasserschutzzone im Bebauungsplan
gefolgt, die Richtlinien in Bezug auf Straßen in Wasserschutzgebieten sind im
Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt worden.
Bodenschutz
Es wird angeregt, Vorsorgemaßnahmen
gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen durch den Eintrag von
schädlichen Stoffen zu treffen. In diesem Rahmen soll ein Hinweis in die zu
erteilenden Baugenehmigungen im Plangebiet aufgenommen werden.
Der Anregung wird gefolgt.
Unterer
Immissionsschutz
Den aufgeführten Anregungen wird mit
Ausnahme der angeregten Umsetzung der »Seveso-II-Richtlinie« in der
Bebauungsplanänderung in den Festsetzungen gefolgt. Angesichts der Gliederung
des Gewerbegebietes gemäß Abstandserlass sind Betriebe, die unter der monierten
Richtlinie fallen, im Plangebiet nicht zulässig und müssen daher nicht
gesondert ausgeschlossen werden.
2. IHK Mittlerer Niederrhein Anlage 3 Schreiben vom 9. Dezember 2008
Den angeregten, modifizierten
textlichen Festsetzungen zum Ausschluss von einzelnen Gewerbebetrieben werden -
mit Ausnahme des vollständigen Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben -
gefolgt. Im Plangebiet befindet sich bereits ein Lebensmittel-Discounter mit
nahversorgungsrelevanten Sortimenten. Damit dieser Betrieb noch
Entwicklungsmöglichkeiten hat, sind im südlichen Plangebiet
Einzelhandelsbetriebe unterhalb der Großflächigkeit zulässig. Eine
Beeinträchtigung des zentralen Versorgungsbereiches in Osterath mit dieser
Regelung kann angesichts der Größe der entsprechenden Baufenster sowie der
zulässigen Grundfläche ausgeschlossen werden.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
20 |
|
|
FDP |
|
6 |
|
SPD |
|
8 |
|
Bündnis 90 /
Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
|
2 |
|
Zentrum |
|
1 |
|
Fraktionslos |
1 |
|
|
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
28 |
17 |
|