Sitzung: 29.09.2011 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss 1:
Der Rat zieht
die Beschlussfassung zu TOP 7.2 des Ausschusses für Planung und Liegenschaften
vom 20.09.2011 an sich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss 2:
Der Rat der Stadt
beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 266, Meerbusch-Osterath,
Ostara einschließlich der Entwurfsbegründung mit Umweltbericht sowie die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten
(Schallschutzgutachten,
Erschütterungen, Altlastengutachten Einzelhandelsverträglichkeitsanalyse und
Verkehrsgutachten) gemäß
§ 3 (2) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit
geltenden Fassung öffentlich auszulegen.
Der räumliche
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
·
Im Nordwesten von der südöstlichen Begrenzung der
Strümper Straße/L 154
·
Im Westen von der östlichen Begrenzung der
Planfeststellung für die Bahnunterführung der L 154/L 476, mit Ausnahme des
Anschlusspunktes im Südwesten
·
Im Süden von der nördlichen Begrenzung der Meerbuscher
Straße/L 476
·
Im Osten von der westlichen Begrenzung des
Bebauungsplanes Nr. 60, der Ostgrenze des Winklerweges sowie Teilbereichen der
Flurstücke 238, 240 und 708 (alle der Flur 3, Gemarkung Osterath)
und ist in
vorstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig