Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss 1:

 

Der Rat zieht die Beschlussfassung zu TOP 7.2 des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 20.09.2011 an sich.

 

Abstimmungsergebnis:                    einstimmig

 

Beschluss 2:

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 266, Meerbusch-Osterath, Ostara einschließlich der Entwurfsbegründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten (Schallschutzgutachten, Erschütterungen, Altlastengutachten Einzelhandelsverträglichkeitsanalyse und Verkehrsgutachten) gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

·         Im Nordwesten von der südöstlichen Begrenzung der Strümper Straße/L 154

·         Im Westen von der östlichen Begrenzung der Planfeststellung für die Bahnunterführung der L 154/L 476, mit Ausnahme des Anschlusspunktes im Südwesten

·         Im Süden von der nördlichen Begrenzung der Meerbuscher Straße/L 476

·         Im Osten von der westlichen Begrenzung des Bebauungsplanes Nr. 60, der Ostgrenze des Winklerweges sowie Teilbereichen der Flurstücke 238, 240 und 708 (alle der Flur 3, Gemarkung Osterath)

und ist in vorstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

Abstimmungsergebnis:                          einstimmig