Beschluss
1:
Der Rat der
Stadt zieht die Beschlussfassung zu TOP 5.1 des Ausschusses für Planung und
Liegenschaften vom 20.09.2011 an sich.
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
20 |
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|
FDP |
|
8 |
|
SPD |
6 |
2 |
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Bündnis 90 /
Die Grünen |
6 |
|
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UWG |
|
2 |
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Zentrum |
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1 |
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Fraktionslos |
1 |
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Bürgermeister |
1 |
|
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Gesamt |
34 |
13 |
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Beschluss
2:
Der Rat der Stadt
stimmt dem geänderten Gestaltungsplan zum Bebauungsplan Nr. 266,
Meerbusch-Osterath, Ostara in der Fassung vom 22. August 2011 zu.
Ratsherr
Jürgens berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Alle Fraktionen erläutern
nochmals Ihren Standpunkt zur Ostara-Planung. Als Argumente gegen die
derzeitige Planung werden insbesondere
der vorgesehene Frischemarkt, ein noch nicht ausdiskutiertes Energiekonzept,
die späte Realisierung des Gewerbebereiches, eine ungeklärte Verkehrssituation
und die befürchtete negative Auswirkung auf den Osterather Einzelhandel und
Ortskern genannt. Die CDU dagegen bewertet die Planung als vorbildliches
Zukunftsprojekt, um die seit Jahren brach liegende Fläche zu gestalten und
Kaufkraft in Meerbusch zu halten. Auch Bündnis 90/die Grünen betrachten die Größe des Frische-Marktes
als städtebaulich zwar nach wie vor problematisch, bewerten die Planung aber
insbesondere unter Berücksichtigung der positiven Energiebilanz als durchaus
vertretbar. Vorwürfe der SPD hinsichtlich mangelnder Transparenz und
unterschiedlicher Informationsstände sowie der Nichtbeachtung von
Beratungsbedarf weisen die Ratsherren Peters und Damblon ausdrücklich zurück.
Nur selten sei in Arbeitskreisen und Ausschüssen so intensiv und offen
diskutiert worden wie im Vorfeld der heute zum Beschluss anstehenden Planungen.
Vor
der Beschlussfassung des Gestaltungsplanes erläutert Herr Hüchtebrock nochmals
die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur Fassung vom 25.05.2010, die
seinerzeit auf der Sitzung des Ausschuss für Planung und Liegenschaften am
16.06.2010 erörtert wurde. Dabei handelt es sich um die Verringerung der
versiegelten Flächen, den Wohnhof, Angebote für genossenschaftliches Bauen,
Bereiche mit kleineren Grundstücken für besondere Bauweisen, den Ausschluss
fossiler Brennstoffe sowie die Umgestaltung des Park & Ride Platzes.
Auf
Anfrage informiert Herr Hüchtebrock zudem über die zeitliche Abfolge der
Bauabschnitte, die sich zudem auch in einer Anlage zum städtebaulichen Vertrag
wiederfänden. Im ersten Bauabschnitt sei die gesamte äußere Erschließung
herzustellen.
Im Folgenden informiert Herr Lopez
über den aktuellen Stand des Energiekonzeptes. Demnach sei für die Wohnbebauung
nunmehr eine Erdwärmelösung und für den Frischemarkt ein Blockheizkraftwerk
vorgesehen. Der Strom für
die Wärmepumpe der Wohnbebauung sowie der Allgemeine Strom könne aus dem
Blockheizkraftwerk (BHKW) bezogen werden. Anderenfalls werde die Überproduktion
ins Stromnetz eingespeist. Hinsichtlich des BKHW verweist Herr Lopez zudem auf
die mögliche Nutzung zertifizierter Gaskontingente. Bezüglich des Baus der
sogenannten Passivhäuser sei ein Anschlusszwang, den eine noch zu erstellende
Satzung vorschreiben müsse, nicht gegeben. Bei frühzeitiger Berücksichtigung
der betroffenen Baufenster könne dies bei der Auslegung der Energiezentrale
ohne Nachteile für die Energieversorgung berücksichtigt werden.
Auf Antrag von Frau Wellhausen
wird geheim abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
Gesamt |
28 |
19 |
0 |