Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Techn. Beigeordneter Dr. Gérad berichtet aus dem Arbeitskreis. Bis Ende Oktober 2011 sei vom Eigentümer eine Vorplanung für eine teilweise kommerzielle Nutzung avisiert. Sobald diese vorliege, werde sie verwaltungsseitig auf  ihre Umsetzbarkeit geprüft und in den Arbeitskreis eingebracht. Er erläutert, dass die Stadt handlungsunfähig sei, wenn der Eigentümer nicht kooperationswillig sei und erforderliche Zustimmungen verweigere. Dies betreffe auch eventuelle Sanierungsmaßnahmen.