Beschluss:
Der
Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 298, Meerbusch‑Büderich,
Kindergarten Böhler‑Siedlung, als Satzung gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch
‑BauGB‑ vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom
11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom
14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013
(GV.NRW. S. 878).
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes
umfasst die Flurstücke 795 tlw., 796 tlw. und 1330 tlw. der
Flur 34 der Gemarkung Büderich sowie den anliegenden Abschnitt und eine
kleine Teilfläche östlich des Laacher Weges und ist im Übersichtsplan
gekennzeichnet.
Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung als
Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB beschlossen.
Dabei
machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften
am 6. Mai 2014 beschlossene Abwägung zur öffentlichen
Entwurfsauslegung zu eigen.
Die
Abwägung lag dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschrift der Sitzung des
Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 6. Mai 2014 vor. Die
zu dem Abwägungsbeschluss des Ausschusses gehörende Vorlage mit den
eingegangenen Stellungnahmen war dem Rat bekannt.
Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die
entgegenstehenden Festsetzungen des auf die Stadt Meerbusch übergeleiteten
Bebauungsplanes Nr. 9 der ehemaligen Gemeinde Büderich außer Kraft.
Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften und erklärt, dass der Ausschuss dem Rat einstimmig empfehle, den vorliegenden Satzungsbeschluss zu fassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig