Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 298, Meerbusch‑Büderich, Kindergarten Böhler‑Siedlung, als Satzung gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV.NRW. S. 878).

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 795 tlw., 796 tlw. und 1330 tlw. der Flur 34 der Gemarkung Büderich sowie den anliegenden Abschnitt und eine kleine Teilfläche östlich des Laacher Weges und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB beschlossen.

Dabei machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 6. Mai 2014 beschlossene Abwägung zur öffentlichen Entwurfsauslegung zu eigen.

Die Abwägung lag dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 6. Mai 2014 vor. Die zu dem Abwägungsbeschluss des Ausschusses gehörende Vorlage mit den eingegangenen Stellungnahmen war dem Rat bekannt.

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des auf die Stadt Meerbusch übergeleiteten Bebauungsplanes Nr. 9 der ehemaligen Gemeinde Büderich außer Kraft.

 


 

Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften und erklärt, dass der Ausschuss dem Rat einstimmig empfehle, den vorliegenden Satzungsbeschluss zu fassen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig