Beschluss:
Der Rat der Stadt
beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 161 in Meerbusch‑Lank-Latum
im Bereich der Albertstraße, als Satzung gemäß
§ 10 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen
vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV.NRW. S. 878).
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst das
Flurstück 250 der Flur 5 der Gemarkung Lank und ist im Übersichtsplan
gekennzeichnet.
Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung
gemäß § 9 (8) BauGB beschlossen.
Dabei
machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften
am 6. Mai 2014 beschlossene Abwägung zur öffentlichen
Entwurfsauslegung zu eigen.
Die
Abwägung lag dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschrift der Sitzung des
Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 6. Mai 2014 vor. Die
zu dem Abwägungsbeschluss des Ausschusses
gehörende Vorlage mit den eingegangenen Stellungnahmen war dem Rat bekannt.
Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 161 außer Kraft.
Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften und erklärt, dass der Ausschuss dem Rat den zu fassenden Beschluss einstimmig empfehle.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig