Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Grundsanierung der Straße „Osterather Straße“ in Meerbusch-Strümp, wie von der Verwaltung mit den Ergebnissen der durchgeführten Bürgeranhörung vorgeschlagen, auszuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

4

 

 

SPD

 

3

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

Gesamt:

14

3

0

 

 

Beschlussantrag der SPD-Fraktion vom 14.02.2014:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Einstufung des Teilstücks „Osterather Straße“ ab dem Kreisverkehr bis zur Ecke Liegnitzer Straße als Anliegerstraße aufzuheben. Stattdessen beschließt der Ausschuss die Neueinstufung zur Haupterschließungsstraße

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

FDP

 

3

1

SPD

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

1

 

1

Gesamt:

4

12

1

Der Antrag der SPD-Fraktion ist damit abgelehnt.

 


Sachkundiger Bürger Banse erläutert den Antrag sowie die Beanspruchung des Teils der Osterather Straße als Zuwegung zu anderen Straßen u. a. mit Gewerbebetrieben. So würden z. B. auch Sattelschlepper die Großgärtnerei über die Osterather Straße beliefern. Im Rahmen einer Einzelfallbewertung müsste die Osterather Straße hier als Haupterschließungsstraße eingestuft werden.

 

Herr Trapp führt aus, dass die Einstufung der Straßen nach dem geltenden Ortsrecht ein Verwaltungsakt und ein Geschäft der laufenden Verwaltung sei. Neben anderen Kriterien wäre die Straße nach dem Verkehrsentwicklungsplan ebenfalls als „Anliegerstraße“ bewertet. Um zu einem anderen Ergebnis zu kommen, müsste die geltende Beitragssatzung der Stadt Meerbusch mit anderen Vorgaben geändert werden. Nach heutigen Stand stuft die Verwaltung die Osterather Straße als Anliegerstraße entsprechend der Satzung ein. Bei der zukünftigen Beitragsabrechnung erfolgt noch mal eine Überprüfung. Im Verlauf der weiteren Diskussion auch über die Buschstraße als Vergleich gibt Herr Trapp zu bedenken, dass der Begriff „Anliegerstraße“ in verschiedenen Rechtsbereichen unterschiedliche Bedeutungen habe.

 

Ratsherr Meffert regt an, die Begrifflichkeiten in der Beitragssatzung zu überdenken. Für Herrn Trapp ist es wichtig, dass sich die geltende Satzung der Stadt Meerbusch weiterhin an der Mustersatzung orientiert und damit rechtssicher bleibt.

 

Herr Unzeitig erläutert die geplante Grundsanierung der Osterather Straße und die erfolgte Bürgeranhörung.

 

Auf die Frage von Sachkundigem Bürger Banse informiert Herr Baldus über die voraussichtliche beitragsrechtliche Einbeziehung des Eckgrundstückes an der Fritz-Wendt-Straße.