Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Grundsanierung der Straße „Ossumer Straße“ in Meerbusch-Lank, wie von der Verwaltung auf Grund der durchgeführten Bürgeranhörung umgeplant, auszuführen; jedoch unter Berücksichtigung der beiden nachfolgenden Abstimmungen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt ein Linksabbiegeverbot von Süden (Strümp) kommend auf der Uerdinger Straße.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

FDP

1

2

1

SPD

 

3

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

1

 

 

Gesamt:

2

14

1

Danach ist das Linksabbiegeverbot auf der Uerdinger Straße in die Ossumer Straße abgelehnt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, auf der Ossumer Straße Halteverbote zu beschildern.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

FDP

 

4

 

SPD

 

3

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

Gesamt:

3

14

0

Damit werden Halteverbotsschilder auf der Ossumer Straße abgelehnt.

 


Der Vorsitzende weist darauf hin, dass an die Ausschussmitglieder noch ergänzend das Schreiben einer Anliegerin vom 07.04.2014 von der Verwaltung verteilt wird.

 

Herr Unzeitig berichtet über Probleme, die verschiedenen Interessen aller Anlieger zu einem Konsens führen zu können und erläutert die Beschlussvorlage. Ein komplettes Durchfahrtsverbot der Ossumer Straße sei nicht durchführbar.

 

Ratsherr Meffert hält das Linksabbiegeverbot auf der Uerdinger Straße für nicht erforderlich. Herr Unzeitig stimmt ihm verkehrstechnisch zu. Das Abbiegeverbot sei auf Wunsch der Anlieger geplant worden, um befürchteten „Schleichverkehr“ zu vermeiden. Er erklärt auf die Frage von Ratsfrau Niegeloh, dass die Anzahl der Parkmöglichkeiten gleich bleibe, falls jeder verkehrsgerecht parke.

Ratsfrau Pricken erinnert an die einzeln markierten Parkflächen auf der Eichendorffstraße. Herr Unzeitig erläutert, dass dann nur das Parken innerhalb der Markierungen ordnungsgemäß sei.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, keine Halteverbotsschilder aufzustellen.

 

Zu dem Straßenbegleitgrün erläutert Herr Betsch die Berücksichtigung der beengten Verhältnisse mit der Auswahl von schmalkronigen Säulen-Hainbuchen, die ca. 2,5 m bis 3,0 m breit werden. Die von den Anwohnern im Rahmen der Bürgeranhörung geäußerten Bedenken sind von der Verwaltung berücksichtigt worden. Das erforderliche Lichtraumprofil kann bei dieser Baumart sehr gut hergestellt werden.

 

Ratsherr Schleifer fragt, warum für die Bepflanzung extra ein Gutachten erstellt wurde. Anlass dafür waren laut Herrn Betsch die neutrale Begutachtung im Interesse der Anlieger und erforderliche umfangreiche Untersuchungen.

 

Zu der Frage von Ratsherrn Grund führt er aus, dass es bei den Ginkgobäumen inzwischen neue Züchtungen gebe und diese Baumart für Pflanzungen im Straßenraum eine Option darstellt.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Das Anliegerschreiben vom 07.04.2014 ist als geschwärzte Anlage beigefügt.