Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dem Antrag der Piratenpartei vom 13.11.2013 im Hinblick auf die Frage der Anschaffung/Anbringung von Werbeträgern an städtischen Lichtmasten nicht zu folgen.

 

Der Forderung nach einem einheitlichen Vermarktungskonzept der dauerhaften Werbeanlagen wird insofern gefolgt, dass im Interesse der Wirtschaftlichkeit der Vermarktung der städtischen Werbeanlagen eine Gesamtvermarktung aller Anlagen durch einen Dritten angestrebt wird. Notwendig ist dazu eine schrittweise Beendigung der bestehenden vertraglichen Bindungen.

 

Vor der Ausschreibung der Gesamtvermarktung aller Anlagen durch einen Dritten sind die Rahmenbedingungen mit dem Bau- und Umweltausschuss abzustimmen.

 

Bezüglich der Werbung mit Plakaten und anderen portablen Werbeträgern verbleibt es bei der bisherigen Lösung.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Nachdem der Vorsitzende ihm das Wort erteilt hat, bedankt sich der Petent, Herr Janssen, für die teilweise Zustimmung der Verwaltung. Er erläutert die Bürgeranregung und geht auf die Darstellung zur Situation der heimischen Vereine ein.

 

Für Herrn Trapp ist es wichtig, die Vereine aus Kostengründen nicht in eine Systemplakatierung zu zwingen.

Herr Janssen verweist auf eine Mischkalkulation. Hier sollten Vorschläge von Firmen eingeholt werden.

Herr Trapp sieht das Stadtbild im Vordergrund. Eine Systemplakatierung wäre nicht angemessen. Werbeanlagen z. B. wie in Düsseldorf wären in Meerbusch, das sich bisher eher zurückhaltend präsentiert, stadtraumgestalterisch nicht wünschenswert. Zudem ist bei den eigenen restlichen Bushaltestellen eine Vermarktung von Werbeflächen größtenteils wegen der einsamen Lage nach derzeitigem Kenntnisstand kaum möglich.

 

Ratsherr Grund bemängelt, dass an verschiedenen Straßen oft über längere Zeit Fahrzeuge mit Werbung abgestellt sind. Herr Trapp verweist auf die Straßenverkehrsordnung. Danach darf 14 Tage geparkt werden. Wenn das Fahrzeug dann etwas versetzt wieder abgestellt wird, sei dies nicht ordnungswidrig.

 

Ratsherr Schleifer fragt nach der Plakatierung an Lichtmasten. Auch dies stuft Herr Trapp in Meerbusch als stadtraumgestalterisch nicht wünschenswert ein.

 

Sachkundiger Bürger Welsch würde ein einheitliches Erscheinungsbild bei der Plakatierung in Meerbusch begrüßen. Laut Herrn Trapp wäre zum Beispiel denkbar, 40 Systemplakatierungen im Zusammenhang mit dem einheitlichen Vermarktungskonzept anzuschaffen. Diese Anzahl der Plakatierungen sei die Maximalzahl der von einem Verein für eine Veranstaltung aufstellbaren Werbeträger. Die Verwaltung sehe dies jedoch, wie bereits vorher ausgeführt, kritisch.

Ratsherr Fliege schließt sich Herrn Welsch an und bittet, bei der nächsten Ausschreibung der auslaufenden bisherigen Werbeverträge zu überprüfen, was mit 40 Systemplakatierungen eingenommen werden könnte.

 

Ratsfrau Pricken stuft eine Dauerbewerbung als belastend ein.

 

Herr Trapp schlägt vor, die Beschlussvorlage der Verwaltung dahingehend zu ergänzen, dass vor der Ausschreibung der Gesamtvermarktung aller Anlagen durch einen Dritten, die Rahmenbedingungen mit dem Bau- und Umweltausschuss abgestimmt werden.