Sitzung: 10.04.2014 Wahlausschuss
Bürgermeister Spindler
verpflichtet die anwesenden Beisitzerinnen und Beisitzer zur unparteiischen
Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer
amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem
Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Die Mitglieder des
Wahlausschusses seien nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die
sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt.