Beschluss:

Der Kulturausschuss stimmt der Eintragung des Bodendenkmals in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch unter der lfd. Nr. 6 zu.


Ratsherr Kunze fragt, ob es richtig sei, dass das Bodendenkmal bei Ausgrabungssarbeiten durch einen Bagger zu Schaden gekommen sei und wenn ja, welche Konsequenzen das habe. Ausschussvorsitzender Radmacher antwortet, in seiner Funktion als Vorsitzender des Heimatvereins Lank-Latum sei er von geringfügigen Beschädigungen unterrichtet worden. Er berichtet weiter, eine erneute Grabungsgenehmigung liege vor. Diese würden mit archäologischer Begleitung durchgeführt.

Ratsfrau Büchner möchte wissen, ob sich die archäologische Begleitung zu den Beschädigungen geäußert habe. Ausschussvorsitzender Radmacher antwortet, diese habe die Unterschutzstellung angeregt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig