Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt im Rahmen der Bauvoranfrage vom 16. Januar 2014 der denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW für das Bauvorhaben Grabenstr. 1a in Meerbusch-Büderich auf Grundlage der am 21. Februar 2014 ergänzend zu der Bauvoranfrage bei der Unteren Denkmalbehörde eingereichten Entwurfsskizze (Anlagen 1 und 2) zu.

 


Vertreter der Fraktionen von FDP und UWG bemängeln die i. E. äußerst mangelhafte Planungsskizze.

Ratherr Schoenauer unterstützt diese Ansicht und ist der Auffassung, dass obwohl in dem neuen architektonischen Entwurf die Baumasse reduziert wurde und die Sichtachse auf das Denkmal in Richtung Südosten freigestellt sei, die vorgelegten Zeichnungen keine klaren Details erkennen lassen. Auf dieser Grundlage könne keine Erlaubnis erteilt werden.

Ratsherr Damblon erklärt, dass soweit die in den Plänen ausgeführten erkennbaren Dimensionen verpflichtend seien, seine Fraktion zustimmen werde.

Ratherr Peters schließt sich der Aussage von Ratsherrn Damblon an und erklärt, dass der Architekt seinen Entwurf erstmals konstruktiv abgeändert habe. Die Bereitschaft, Argumente der Bürger anzunehmen, erkenne das Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion positiv an und werde der Erlaubnis zustimmen.


 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

 

1

3

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

fraktionslos

 

1

 

Gesamt:

11

3

3