Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage berichtet vom 10. Schulrechtsänderungsgesetz (SchRäG), welches als Referentenentwurf vorliegen würde.

 

Besonders interessant wäre der derzeitige Text des § 46 Abs. 5:

 

„Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform nicht besuchen können, darf die Aufnahme in die Schule einer anderen Gemeinde nicht deshalb verweigert werden, weil die Eltern dort nicht wohnen.“

 

welcher in folgenden Absatz geändert werden solle:

 

„Der Schulträger kann festlegen, dass Schülerinnen und Schüler, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der angemeldeten Kinder die Aufnahmekapazitäten übersteigt.“

 

Dies könnte zukünftig wichtig für die Städt. Maria-Montessori-Gesamtschule sein, die in ihrer Vierzügigkeit festgeschrieben sei. Eine Ablehnung auswärtiger Schüler, welche in ihrer Gemeinde ebenfalls eine Gesamtschule besuchen könnten, wären somit möglich.