Herr Dr. Gérard teilt mit, dass die Stadt Neuss den Bauantrag für das Möbelhaus im Gebiet „Hammfeld-Ost“ auf Grundlage von § 33 BauGB genehmigt habe. Er erwarte die Mitteilung des Abwägungsergebnisses zur vorgebrachten Stellungnahme der Stadt Meerbusch und verweist im weiteren auf die aktuelle Presseberichterstattung.

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.