Sitzung: 18.03.2014 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/717/2014
Beschluss:
1. Zustimmung zur künftigen Nutzungsmischung
Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften stimmt im Rahmen der Bauvoranfrage für das Baudenkmal
Hauptstraße 23 in Meerbusch-Lank-Latum den Nutzungsarten Gaststätte und
Wohnen grundsätzlich zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Zustimmung zu planungsrechtlichen Befreiungen
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt folgenden
planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 161 gemäß § 31 (2) Nr. 2 BauGB zu:
- Überschreitung
der festgesetzten östlichen Baugrenze zu Gunsten von Wohnraum im Erdgeschoss
- Unterbauung des westlichen Randes des öffentlichen
Parkplatzes in einer Breite von ca. 0,76 m zu Gunsten einer privaten
Tiefgarage und deren Zufahrt bei Wegfall von zwei öffentlichen Parkplätzen,
vorbehaltlich der Zustimmung zu dem hierzu abzuschließenden Kaufvertrag
Es wird festgestellt, dass die Grundzüge der
Planung nicht berührt werden. Die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar.
Nachbarliche Belange sind nicht betroffen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der beauftragte Architekt, Herr Ferreira, trägt den aktuellen Planungsstand vor und erläutert detailliert die beabsichtigten Umbauten.
Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird der Unterpunkt 1 zu TOP 1 dahin gehend geändert, dass einer Nutzungsmischung zwar grundsätzlich zugestimmt werde, jedoch nicht auf Grundlage der vorliegenden Planung.
Ratsherr Schoenauer will eine Gastronomiegröße von 400 m² in die Planung integriert wissen.
Ratsherr Rettig meint, dass für eine tragfähige Gastronomie auch 300 m² reichen könnten.
Dem widerspricht der Ausschuss.
Ratsherr Rettig fragt, ob die geplante Tiefgarage auch Teile des historischen Kellergewölbes mit einbeziehen werde.
Herr Ferreira verneint dies.
Auf Fragen aus der CDU-Fraktion antwortet Herr Ferreira, dass die geforderte Gastronomienutzung mit dem sogenannten „weißen Saal“ im Obergeschoss unter Beachtung des baulichen Aufwandes nicht darstellbar sei. Ein Festhalten an einer Saallösung sei aus immissionsschutzrechtlichen Gründen im Bereich des Luft- und Trittschalls in der denkmalgeschützten Bausubtanz unlösbar. Auch sei – unter Beachtung der heutigen Anforderungen an eine notwendige Belüftung und des zukünftigen logistischen Aufwandes – eine Umsetzung nicht tragbar. Für die Realisierung der dargestellten Maßnahmen käme insgesamt nur eine Bauausführung in Bauabschnitten in Betracht.
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes meint jedoch, dass die hohe Nachfrage nach einer Saalnutzung die Umbaukosten rechtfertige.
Herr Ferreira erklärt, dass nach Aussage des Voreigentümers der Saal nur sechsmal im Jahr angemietet wurde und dies keine ausreichende Auslastung darstelle. Ebenso wenig könnten bei einem höheren Bedarf die Anforderungen an einen heute notwendigen Lärmschutz zu den Nachbarwohnungen nicht ignoriert werden; dessen Umsetzung mache eine Realisierung unwirtschaftlich.
Frau Roters erläutert, dass ihrer
Ansicht nach die Umplanung aus denkmalrechtlicher Sicht verträglich sei. Die
angesprochene Barrierefreiheit könne dort, da wo es aus denkmalrechtlicher
Sicht möglich ist, vorgesehen werden. Dies werde im Bauantragsverfahren
geprüft. Darüber hinaus hält sie die Herstellung des Benehmens mit dem Amt für
Denkmalpflege im Rheinland für kurzfristig erreichbar und erklärt, dass nach
deren Vorliegen die Planunterlagen für die
Zustimmung zur denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW erneut in den
Ausschuss für Planung und Liegenschaften eingebracht werden.
3. Denkmalrechtliche Erlaubnis
Aufgrund der vorliegenden Planung wird die Denkmalrechtliche
Erlaubnis vorlagegemäß mehrheitlich nicht
erteilt.
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften regt an, dass der Investor/Architekt eine überarbeitete Planung für das Objekt Hauptstraße 23 vorlegt, die das erste Obergeschoss des Haupthauses und den so genannten „Weißen Saal“ in die denkmalgeschützte Gastronomie einbezieht.