Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem städtebaulichen Konzept für den südlichen Blockinnenbereich vom 11. Februar 2014 zu.

 

Abstimmungsergebnis:                       einstimmig

 

 

2.

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den zur Verwirklichung des städtebaulichen Konzepts für den südlichen Blockinnenbereich erforderlichen planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen

a)    des Bebauungsplanes Nr. 276

·       kleinräumige Verschiebungen der überbaubaren Grundstücksflächen

·       Wegfall der südlichen „GFL-Fläche“ zu Gunsten von Grundstückszufahrten

·       kleinräumige Verschiebungen  von Garagen- und Stellplatzflächen

·       den den öffentlichen Fußweg nach Osten begrenzenden Baulinien

gemäß § 31 (2) Nr. 2 BauGB

b)    der Gestaltungssatzung Nr. 25

·       Hauptfirstrichtungen gemäß städtebaulichem Konzept

·       Zulassung einer Einfriedung des Hausgartens von Grundstück Nr. 2 in 2 m Höhe

·       Stellplätze, die an öffentliche oder private Wegeflächen in Längsrichtung angrenzen, dürfen analog § 5 der Gestaltungssatzung Nr. 25 bis 1,20 m Höhe eingefriedet werden.

gemäß § 9 der Gestaltungssatzung Nr. 25

zu.


Herr Wanders erläutert detailliert die städtebaulich notwendigen Anpassungen innerhalb des südlichen Blockinnenbereiches. Er erinnert an die bereits vollzogenen Änderungen im nördlichen Blockinnenbereich. Auch seinerzeit habe der Ausschuss für Planung und Liegenschaften den Weg über planungsrechtliche Befreiungen gewählt, da die Abweichungen städtebaulich jeweils vertretbar waren, die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden und nachbarliche Belange Beachtung fanden.

Im Sinne der Gleichbehandlung und unter gleichen Voraussetzungen sei nunmehr das entsprechende Verfahren für den südlichen Blockinnenbereich zu betreiben, um zeitnah erkennbare Problemstellungen des Bebauungsplanes und der Gestaltungssatzung zu bereinigen und mit der Vermarktung der Grundstücke beginnen zu können.

Ratsherr Peters fordert, im Zuge des neuen vorliegenden städtebaulichen Konzeptes und unter Berücksichtigung der aktuellen städtebaulichen Gebote, die Bebauung wesentlich nachzuverdichten, eine reine Südausrichtung einzuplanen und Raum für den sozialen Wohnungsbau zu schaffen.

Herr Wanders erklärt, dass für eine solche erhebliche Änderung, die zu bodenrechtlichen Spannungen mit der schon vorhandenen Nachbarschaft führen werde, ein vollständiges Bebauungsplanänderungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Von einer vollständig vom derzeit gültigen Planungsrecht abweichenden Änderung der bisherigen Planungsziele sei unter Beachtung des Vertrauensschutzes aus städtebaulichen Gründen abzuraten.

 


Abstimmungsergebnis:                       einstimmig