Sitzung: 18.03.2014 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/747/2014
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung, Wirtschaftsförderung, Liegenschaften des Rates der Stadt
beschließt die
Stellungnahme der
Stadt Meerbusch zum Bebauungsplan Nr. 100 „Verlagerung IKEA" – Büttgen der
Stadt Kaarst
Die
Ausweisung einer maximalen Verkaufsfläche von 2500 m2 für
zentrenrelevante Sortimente wird gewürdigt. Der Ausschluss weiterer
Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im
Geltungsbereich des Bebauungsplans ist städtebaulich folgerichtig. Dass der
Ausschluss von Einzelhandel im Bereich des Altstandortes ausdrückliches Ziel
der Stadt Kaarst ist, wird unterstützt und dort ein zeitnahes Planungsrecht
angemahnt.
Die
Argumentation zur erfolgten Bewertung der Sortimente auch im Sinne der
Meerbuscher Sortimentsliste wird zur Kenntnis genommen. Dabei liegen die
Umverteilungswirkungen in allen Sortimentsgruppen gemäß des Gutachtens
unterhalb von 5 %, sodass in Meerbusch keine Auswirkungen durch den IKEA-Markt
im Sinne städtebaulicher Beeinträchtigungen zu erwarten seien.
Die
Stadt Neuss hat jedoch der Krieger Grundstück GmbH mit Datum vom 31.01.2014
eine Baugenehmigung gemäß § 33 BauGB für die Errichtung und den Betrieb eines
Möbelhauses einschließlich der hierfür erforderlichen Stellplätze auf dem
Baugrundstück Hammer Landstraße, Gemarkung Neuss. Flur 5, erteilt.
Das
Grundstück liegt nur ca. 5000 m Luftlinie vom neuen IKEA-Standort entfernt. Der
Bauantrag zur Errichtung des Höffner Möbelhauses in Neuss umfasst 45.418 m2
Netto Verkaufsfläche, eine Fläche von 448 m2 für ein temporär
aufgestelltes Verkaufszelt, 935 nicht überdachte Stellplätze einschl. 10
Behindertenstellplätzen und 45 Fahrradabstellplätzen.
Die
darin beantragte Gesamtverkaufsfläche (einschl. Verkaufsfläche Zelt) von 45.866
m2 VK umfasst dabei eine Verkaufsflächenbegrenzung für nicht zentrenrelevante
Randsortimente von max. 3.100 m2 sowie max. 4.497 m2 für
zentrenrelevante Randsortimente.
Im
GMA-Einzelhandelsgutachten, August 2013 wird für die Stadt Neuss nur eine
Verkaufsfläche von 17000 m2 (ohne Randsortimente) angegeben. Das
neue Höffner-Möbelhaus wurde somit nicht berücksichtigt.
Unter
Beachtung der aktuellen Entwicklung wird eine Überprüfung der
Umverteilungswirkungen auf die Nebenzentren der Stadt Meerbusch und somit die
Einbeziehung des neuen Möbelhauses in die Gesamtanalyse gefordert. Sollten die
summierenden Wirkungen v.a. im Bereich der zentrenrelevanten Randsortimente
weiträumige städtebauliche Auswirkungen auslösen und verschärfen, bleibt es der
Stadt Kaarst unbenommen gegen diese überdimensionierte
Verkaufsflächenausweisung und den damit verbundenen ruinösen
Verdrängungsabsichten Klage zu erheben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig