Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Zustimmung zum Vorentwurf

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 91 in Meerbusch‑Langst-Kierst, im Bereich der Straße „Zur Rheinfähre“ in der Fassung vom 20. Januar 2014 zu.

 

Abstimmungsergebnis:                       einstimmig

2.    Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 91 in Meerbusch‑Langst-Kierst im Bereich der Straße „Zur Rheinfähre“  einschließlich der Entwurfsbegründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen gemäß § 13 (2) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ in Verbindung mit § 3 (2) BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücke 217 bis 219 der Flur 10 der Gemarkung Langst-Kierst sowie den anliegenden Teil der Straße „Zur Rheinfähre“ und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 91 außer Kraft.


Fragen zur zeichnerischen Darstellung und zukünftigen Aufteilung der Fahrbahn der Straße „Zur Rheinfähre“ (Kfz/Fußgänger/Radfahrer) innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche werden von der Verwaltung beantwortet.


Abstimmungsergebnis:                       einstimmig