Sitzung: 18.03.2014 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/743/2014
Beschluss:
1. Zustimmung zum Vorentwurf
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften stimmt dem Vorentwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 91 in Meerbusch‑Langst-Kierst,
im Bereich der Straße „Zur Rheinfähre“ in der Fassung vom 20. Januar 2014 zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Beschluss der öffentlichen
Entwurfsauslegung gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften beschließt, den Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 91 in Meerbusch‑Langst-Kierst im Bereich der
Straße „Zur Rheinfähre“ einschließlich
der Entwurfsbegründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen gemäß
§ 13 (2) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ in Verbindung mit § 3
(2) BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in
der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen.
Der räumliche
Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücke 217 bis 219
der Flur 10 der Gemarkung Langst-Kierst sowie den anliegenden Teil der Straße
„Zur Rheinfähre“ und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Der Bebauungsplan wird
gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, eine Umweltprüfung
ist nicht erforderlich.
Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 91 außer Kraft.
Fragen zur zeichnerischen Darstellung und zukünftigen Aufteilung der Fahrbahn der Straße „Zur Rheinfähre“ (Kfz/Fußgänger/Radfahrer) innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche werden von der Verwaltung beantwortet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig