Auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zur finanziellen Auswirkung eines Verzichts auf den 3-Meter-Sprungturm erklärt Herr Klein, dass nach den KOK-Richtlinien für den Bäderbau bei Verbleib der Startblöcke und des 1-Meter-Sprungbretts eine Wassertiefe von 3,40 m und eine lichte Raumhöhe über dem Brett von 5,0 m verbleiben muss. Demnach bewegt man sich bei der Volumeneinsparung lediglich im cm-Bereich sowohl beim Dach als auch bei der Tiefe des Beckens.

Herr Klein weist jedoch darauf hin, dass bei Ersatz des 1-Meter-Sprungbretts durch eine 1-Meter-Plattform eine Verringerung der Dachspitze um ca. einen Meter möglich ist, die Wassertiefe allerdings bei 3,40 m verbleiben muss, sodass in dieser Variante keine Einsparung möglich wäre. Des Weiteren führt Herr Klein eine weitere Variante aus, in der ausschließlich Startblöcke vorgesehen sind. Dadurch kann das Dach abgesenkt und die Wassertiefe auf durchgängig 1,80 m verringert werden. Beim Dachvolumen werden so ca. 1.800 m³ (=ca. 1/3 des heutigen Hallenvolumens) eingespart. Beim Wasservolumen bedeutet dies eine Reduzierung der Wassermenge um ca. 260 m³ (ca. 37 Prozent des bisherigen Volumen).

Die Kosten für die Demontage des Daches, den Rückbau der Stützen und Wände sowie der Aufbau einer neuen Dachfläche unter Verwendung der bisherigen Stahlbetonbinder und einer Verringerung des Wasservolumens werden auf ca. 405.000 € geschätzt. Durch die verringerte Fläche für den Neuaufbau der Fassade können  ca. 143.000 € eingespart werden. Demnach verbleiben Mehrkosten in Höhe von ca. 262.000 €. Die Mehrkosten werden sich kaum wirtschaftlich darstellen lassen.

 

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert des Weiteren, dass die Frage der Nutzungsmöglichkeiten verwaltungsintern intensiv verifiziert wurde. Frau Mielke-Westerlage erläutert, dass die Nutzung derzeit zu 50 Prozent öffentlich, 32 Prozent durch Schulen  und zu 18 Prozent durch diverse Vereine erfolgt und in manchen Bereichen, z. B. bei den Vorgaben des Schulsports in der Sekundarstufe II die Sprungmöglichkeit aus einer Höhe von 3 m im Rahmen der zu vermittelnden Lehrinhalte vorgeschrieben ist. Ebenso benötigen die Vereine für diverse Schwimmabzeichen eine entsprechende Wassertiefe von mind. 3,40 m. Die Verwaltung hatte hierzu kürzlich noch mit den Meerbuscher Vereinen Kontakt aufgenommen.