Beschluss:
Der Rat der Stadt
beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 303, Meerbusch‑Bösinghoven,
Von-Arenberg-Straße / Auf der Scholle gemäß
§ 2 (1) Baugesetz-buch – BauGB- vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom
11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Der Bebauungsplan
wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.
Ziel des
Bebauungsplanes ist die Schaffung von Planungsrecht für eine neue Wohnnutzung
neben der planungsrechtlichen Sicherung der kirchlichen Nutzung.
Der räumliche
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 791 und 792 der
Flur 4 der Gemarkung Bösinghoven und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes
tritt die Satzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB über die
Festlegung des Siedlungsbereiches in Meerbusch-Bösinghoven als im Zusammenhang
bebauter Ortsteile für den Bereich des Bebauungsplanes außer Kraft.
Ratsherr Jürgens und Ratsherr Schoenauer nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig