Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 303, Meerbusch‑Bösinghoven, Von-Arenberg-Straße / Auf der Scholle gemäß § 2 (1) Baugesetz-buch – BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Planungsrecht für eine neue Wohnnutzung neben der planungsrechtlichen Sicherung der kirchlichen Nutzung.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 791 und 792 der Flur 4 der Gemarkung Bösinghoven und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes tritt die Satzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB über die Festlegung des Siedlungsbereiches in Meerbusch-Bösinghoven als im Zusammenhang bebauter Ortsteile für den Bereich des Bebauungsplanes außer Kraft.

 


Ratsherr Jürgens und Ratsherr Schoenauer nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig