Ratsherrn Grund ist ein Verkehrszeichen „tatsächliche Breite 2 m“ auf der Badendonker Straße zwischen Büderich und Kaarst, Fahrtrichtung Büderich, aufgefallen.

 

Herr Trapp teilt mit, dass sich dieses Schild auf Kaarster Stadtgebiet befindet. Er wird die Stadtverwaltung Kaarst darüber informieren, dass im weiteren Verlauf der Straße die „tatsächliche Breite 2.1 m“ seitens der Stadt Meerbusch angeordnet wird.