Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 

 


Unter Bezug auf die Sachstandsmitteilungen in den vorangegangenen Sitzungen berichtet Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage zum aktuellen Stand der Geruchsproblematik im Städt. Kindergarten „Knirpsmühle“ in Osterath. 

 

Wie bereits im JHA am 21.11.2013 dargestellt, habe die in Absprache mit dem Gesundheitsamt durchgeführte Untersuchung hinsichtlich Schimmelpilz, Chlornaphthaline und Chloranisole habe folgende Ergebnisse gebracht:

 

  • keine Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilze
  • kein Nachweis auf Chlornaphthaline
  • Chloranisole – diese träten im Zeitverlauf aus chlorhaltigen Holzschutzmitteln in Verbindung mit Feuchtigkeit auf, der Geruch sei je nach Wetterlage sehr unterschiedlich. Sie würden als gesundheitlich unbedenklich gelten, weshalb es für sie keine Grenz- und Richtwerte gebe.

Es gelte ein Geruchswert von 1,4; der Riechstoff sei ab einem Wert von über 1 wahrnehmbar. Der Wert aus der Probeentnahme vom 25.09.2013 habe bei 1,4 gelegen.

 

Da bauliche Maßnahmen im Gebäude bis dahin nicht zur Beseitigung der Geruchsbelästigung geführt hätten, sei ab 18.11.2013 der Einsatz von 2 Plasmaluftreinigern getestet worden. Laut Bericht des Gesundheitsamtes Rhein-Kreis Neuss, zugegangen am 22.01.2014, habe die erneute Probeentnahme vom 16.12.2013 - auf Wunsch der Einrichtung im Leiterinnenzimmer als besonders belastetem Raum -– unter Einsatz dieser Geräte ein Messergebnis von 0,4 ergeben. Das Gesundheitsamt komme in seiner Stellungnahme vom 9.01.2014 zu der Aussage, dass die Untersuchung der Raumluftproben nur eine geringe Belastung an Chloranisolen erbracht habe und wahrscheinlich keine Geruchsbelästigung durch Chloranisole bestehe.

 

Am 25.11.2013 habe zudem die in Absprache mit dem Gesundheitsteam von den Elternvertretern beauftragte Baubiologin Frau Virnich die Einrichtung aufgesucht Diese halte in ihrer Stellungnahme vom 13.12.2013 unter der Überschrift „Gesundheitliche Bedeutung“ fest, dass aus gesundheitlicher Sicht die analysierten Konzentrationen deutlich unterhalb möglicher Wirkungsschwellen lägen.

 

Die Gutachterin empfehle

·         Fenster auf Kipp zu stellen,

·         Raumlüfter in allen Gruppenräumen und der Essdiele aufzustellen (= 4 Geräte à 1.900,€ + MWSt. = 9.000 €),

·         Planung eines Neubaus aufzunehmen, wobei sie einen Planungs- und Durchführungszeitraum von 2,5 Jahren für angemessen halte.

·         Weitere Messungen seien nicht erforderlich.

 

Allerdings gehe der Betrieb dieser Plasmaluftreiniger mit erheblichen Beeinträchtigungen einher: sie zögen seitlich Luft an, nach oben werde Luft ausgeblasen, so dass unangenehme Luftbewegungen entstünden, die Geräte gäben ein brummendes Geräusch ab, der Filter rieche.

 

Die Mitarbeiterinnen der Einrichtung berichteten in einem Gespräch am 27.01.2014, dass die erzeugte Raumluft zu Trockenheit der Schleimhäute in der Nase sowie zu Augen- und zum Teil auch Hauttrockenheit führe. Das „Brummen“ der Geräte werde als belastend empfunden. Zudem sei bei Abstellen der Geräte sehr schnell wieder der muffige Geruch wahrnehmbar. Die Option, eine ausreichende Anzahl von Geräten zu erwerben und parallel dazu eine Neubauplanung aufzunehmen, werde von den Mitarbeiterinnen negativ bewertet. Aus Sicht der seit geraumer Zeit belasteten Mitarbeiterinnen werde eine Lösung nur in einem kurzfristigen Umzug und zeitnahem Neubau der Einrichtung gesehen.

 

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage berichtet weiter, dass sie am 04.02.2014 ein Gespräch mit dem Gesundheitsteam der Einrichtung geführt habe. Darin seien zunächst die Ergebnisse der Raumluftmessung (Probeentnahme vom 16.12.2013) und die Stellungnahme der Gutachterin, Frau Virnich, dargestellt worden. Beide Untersuchungsberichte lägen dem Gesundheitsteam vor.

 

Letztlich sei festgestellt worden, dass die probeweise eingesetzten Geräte die belastenden Gerüche tatsächlich beseitigt hätten und die Stadt auch bereit sei, die Geräte in der benötigten Anzahl zu erwerben (rd. 10.000 €) sowie vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der politischen Gremien parallel dazu die Planung eines Neubaus aufzunehmen. Hierzu sei u.a. aber zunächst die Frage des künftigen Betreuungsbedarfes in Osterath zu klären (3- oder 4-gruppiger Neubau), zudem die Standortfrage, ggf. Schaffung von Planungsrecht, Bauherreneigenschaft, Finanzierung, öffentliche Zuschüsse, Haushaltsbelastung pp. Bis zur Fertigstellung eines Neubaus könnten standortabhängig daher noch 2,5 bis 3 Jahre vergehen.

 

Die anwesenden Elternvertreter und Mitarbeiterinnen hätten daher ihren Wunsch formuliert, den Zeitraum zwischen Projektierung und Realisierung zu verkürzen und eine temporäre Unterbringung an einem anderen Standort zu ermöglichen. Der Erwerb von Plasmaluftreinigern sei nicht gewünscht worden..

 

Aus Sicht der städtischen Fachberatung für Umweltangelegenheiten bestehe keine Notwendigkeit, die Einrichtung bis zur Fertigstellung eines Neubaus zu schließen, zumal davon ausgegangen werden könne, dass die Geruchswerte im Sommer niedriger seien und durch häufigeres Lüften positiv beeinflusst werden könnten.

 

Im Ergebnis sei vereinbart worden dass die Verwaltung die Frage der Neubauplanung näher verifiziere hinsichtlich Bedarf, Standort, Finanzierung, temporärer Lösungsmöglichkeiten.

 

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage berichtet abschließend, dass die Verwaltung im März d.J. zu einer Elternversammlung einladen werde, an der auch ein Mediziner und Toxikologe teilnehmen und Auskunft zur gesundheitlichen Auswirkung von Chloranisolen erteilen und den Eltern Rede und Antwort stehen werde.

 

Der Ausschuss werde weiter zeitnah informiert.