Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert die Informationsvorlage. Aufgrund mangelnder Anmeldungen habe der Rat am 24. Mai 2012 die sukzessive Auflösung der städtischen Gemeinschaftshauptschule Osterath ab dem 1. August 2012 beschlossen. Die Schule solle solange fortgeführt werden, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrecht erhalten werden könne.

 

Entscheidend sei hierbei in erster Linie die Lehrerversorgung. Aus diesem Grund habe die Verwaltung  seit dem Auflösungsbeschluss wiederholt den diesbezüglichen Kontakt zur Schulaufsicht gehalten. Zum Schuljahr 2013/14 wurde das Lehrerkollegium um 4 Lehrer reduziert, ein Jahr später würde eine weitere Reduzierung erfolgen, so dass die Lehrerversorgung noch schwieriger wäre.

 

Eine Kooperation mit Hauptschulen in den Nachbarstädten sei nicht möglich, da diese auch dort in Auflösungsprozessen befinden. Am 17. Dezember 2013 wurde die Frage der ordnungsgemäßen Beschulung und Lehrerversorgung  im Rahmen einer Schulträgerberatung mit der oberen Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf mit Vertretern des Schulverwaltungsdezernates und der Dezernate Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien besprochen.

 

Ab dem Schuljahr 2015 / 2016 sei eine Lehrerversorgung wegen der geringen Schülerzahl nur noch in Kooperation mit anderen Schulformen sicher zu stellen. Zur Vermeidung einer „Geisterschule“ wurde empfohlen, die verbleibenden 3 Klassen  einer anderen weiterführenden Schule anzugliedern, ab dem Schuljahr 2016/17 sei eine anderweitige Unterbringung oder der parallele Betrieb einer anderen Schule im Schulgebäude am Wienenweg zwingend erforderlich.

 

Die Verwaltung prüfe derzeit, welche Möglichkeiten der räumlichen Unterbringung ab dem Schuljahr 2015 / 2016 bzw. ab dem Schuljahr 2016 / 2017 bestehen und welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Es kommen alle Schulgebäude in Frage, die für die Sekundarstufe I konzipiert sind. Die städt.  Maria-Montessori-Gesamtschule in Büderich scheide aufgrund fehlender räumlicher Kapazitäten aus,  so dass grundsätzlich das  Mataré-Gymnasium in Büderich, das Meerbusch-Gymnasium in Strümp und die Realschule in Osterath in Betracht käme.

 

Das Mataré-Gymnasium werde auch im kommenden Schuljahr Schüler mit Förderbedarf aufnehmen, so dass weitere freie Raumkapazitäten, die sich durch G 8 ergeben haben, gebunden seien. Insofern werde sich die Prüfung auf die Realschule und das Meerbusch-Gymnasium fokussieren.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Niederdellmann bestätigt Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung im März eine entsprechende Vorlage vorlegen werde.