Beschluss: zur Kenntnis genommen


Fachbereichsleiter Annacker nimmt eingangs Bezug auf § 79a SGB VIII, wonach das Jugendamt verpflichtet sei, Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität seiner Leistungen zu definieren sowie geeignete Maßnahmen zur ihrer Gewährleistung weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Es sei das Anliegen der Verwaltung, den Ausschuss anhand eines in der Vorlage beispielhaft beschriebenen Kernprozesses des Jugendamtes über die vielfältigen Steuerungsmöglichkeiten zu informieren, die prozesshaft und mit hohem fachlichem Anspruch im Sinne einer Qualitätsentwicklung entsprechend § 79a SGB VIII überprüft und optimiert würden.

Im Vergleich von Fallzahlen und Kosten der Erziehungshilfen in Meerbusch sei festzustellen, dass die Stadt verhältnismäßig gut aufgestellt sei, teils aufgrund der strukturellen Bedingungen der Kommune aber auch nicht zuletzt als Ergebnis der fachlichen Arbeit.

Fachbereichsleiter Annacker weist in diesem Zusammenhang auf einen Fehler in der Tabelle auf Seite 33 der Einladung – Darstellung Belegungstage / durchschnittliche Kosten – hin. Die korrigierte Tabelle wird in der Sitzung verteilt und liegt der Niederschrift nochmals bei.