Sitzung: 13.02.2014 Ausschuss für Schule und Sport
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB3/234/2014
Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert ausführlich die
Informationsvorlage der Verwaltung. Sie beschreibt die in der Vorlage
detailliert aufgeführte Historie zur Situation der Osterather Grundschulen.
Das Anmeldeverfahren der Grundschulen habe gezeigt, dass im Schuljahr
2014/15 die Schülerzahl in Osterath nach aktuellem Anmeldestand um weitere 48
Schüler, mithin insgesamt um 201 Schüler gegenüber dem Schuljahr 2004/05
absinken werde. Aufgrund des Absinkens der Schülerzahlen und der erwarteten
Einschulungen künftiger Jahre sei eine durchgängige Führung von 3 Grundschulen
als 2-zügige Systeme und damit ein hochwertiges pädagogisches Angebot an allen
drei Schulstandorten nicht mehr möglich.
Der Rat der Stadt habe im September 2013 beschlossen, den
seinerzeitigen Ratsbeschluss zur sukzessiven Schließung der städt.
Barbara-Gerretz-Schule aufzuheben und die Verwaltung beauftragt, möglichst im
Konsens mit den Schulleitungen der drei Osterather Grundschulen sowie deren
Schulpflegschaftsvorsitzenden und Stellvertretern unter Einbindung des für die
Grundschulen zuständigen Schulrates beim Rhein-Kreis Neuss, bis zum 31.01.2014
einen Lösungsvorschlag für die Bildungsangebote der Schulform Grundschule in
Osterath zu erarbeiten.
Aufgrund der seit Jahren rückläufigen Schülerzahlen sei die städt.
Erwin-Heerich-Schule seit dem Schuljahr 2012/13 in zwei Jahrgangsstufen
einzügig, im Schuljahr 2013/14 konnte auch die städt. kath.
Barbara-Gerretz-Schule nur eine Eingangsklasse bilden, im Schuljahr 2014/15
werden beide Schulen in zwei Jahrgangsstufen einzügig sein.
Die Prognosen der Verwaltung haben sich
bestätigt, an 3 Grundschulen in Osterath werden insgesamt 122 Schüler weniger
beschult als an 2 Grundschulen in Lank. In Büderich werden an 3 Grundschulen
insgesamt 319 Schüler mehr beschult als in Osterath.
Die Arbeitsgruppe habe sich zu 3 Terminen getroffen (9. Oktober 2013,
19. November 2013 und 9. Dezember 2013).
Das erste Arbeitsgespräch diente in erster Linie dazu, alle Beteiligen
mit dem Auftrag des Rates vertraut zu machen, sie auf einen einheitlichen
Informationsstand zu bringen sowie die Lage und Bedingungen darzustellen.
Dargestellt wurden die aktualisierte Schülerentwicklung und
schulrechtliche Vorschriften, insbesondere zu Klassenbildung und Schulgröße.
Die Alternativen, die sich der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes
entnehmen lassen sowie weitere Optionen wurden erarbeitet. Dazu verdeutlichte
eine Kartendarstellung die Lage der drei Grundschulen mit Gebäudedaten der
einzelnen Gebäude, wobei auch das Schulgebäude der auslaufenden Hauptschule als
weitere räumliche Unterbringungsoptionen in Osterath berücksichtigt wurde.
In den weiteren Arbeitsgesprächen
wurden folgende Varianten erörtert:
- Jeweils einzügige Fortführung der Erwin-Heerich-GGS und der
Barbara-Gerretz-GS im Gebäude Neusser Feldweg
- Zweizügige Fortführung der Barbara-Gerretz-GS im Gebäude Neusser
Feldweg unter Auflösung der Erwin-Heerich-GGS
- Jeweils einzügige Fortführung der Eichendorff-GGS und der
Barbara-Gerretz-GS im Gebäude Görresstraße
- Errichtung eines Grundschulverbundes aus Barbara-Gerretz-GS und
Eichendorff-GGS im Gebäude Görresstraße
- Errichtung eines Grundschulverbundes aus Barbara-Gerretz-GS und
Erwin-Heerich-GGS am Neusser Feldweg
- Errichtung einer neuen dreizügigen Gemeinschaftsgrundschule im
derzeitigen Gebäude der Hauptschule am Wienenweg
- Grundschulverbund aus Barbara-Gerretz-GS und Erwin-Heerich-GGS im
derzeitigen Gebäude der Hauptschule am Wienenweg
- Fortführung der Erwin-Heerich-GGS im derzeitigen Gebäude der
Hauptschule am Wienenweg, Errichtung eines Grundschulverbundes aus
Barbara-Gerretz-GS und Eichendorff-GGS im Gebäude Görresstraße.
Die Varianten 1 und 3 wurden
ausgeschlossen, da sie durch die obere Schulaufsicht nicht genehmigungsfähig
seien. Die Variante 5 wurde aus räumlichen Gründen ausgeschlossen.
Die weitere Diskussion führte
nicht zum Ausschluss weiterer Varianten oder zur Favorisierung einer der
Varianten. Ein Konsens war nicht zu erzielen.
Die Vertreter der Eichendorffschule plädierten für einen Verbleib der
Schule am derzeitigen Standort.
Von
den Elternvertretern der BGS wurde ein Verbleib der Schule im Dorf und zwar im
Gebäude der Eichendorffschule und die Errichtung einer größeren
Gemeinschaftsschule im Gebäude am Wienenweg favorisiert. Auf keinen Fall dürfe
der Schulstandort der kath. Grundschule im Dorf vor dem 31. Juli 2018
aufgegeben werden. Es dürfe keine Lösung schulorganisatorischer Art geben, bei
der die katholische Bekenntnisschule nicht mindestens Hauptstandort sei.
Die
Schulleitung der Erwin-Heerich-GGS favorisierte einen Verbund aus der
Eichendorff-GGS mit der kath. Barbara-Gerretz-GS im Dorf mit jeweils einem Zug
sowie die Fortführung der Erwin-Heerich-GGS mit zwei, im Bedarfsfall drei Zügen
im Schulgebäude Wienenweg 38. In jedem Fall müsse bei einer
schulorganisatorischen Maßnahme, die zu einem Verbund führe, der Hauptstandort
die Gemeinschaftsschule sein.
Der
Schulrat warb dafür, das Gebäude der Hauptschule für einen Grundschulverbund
aus kath. Barbara-Gerretz-GS und Erwin-Heerich-GGS zu nutzen, da es ideale
Bedingungen für den Schulbetrieb und den Ganztag ermögliche. Wenn keine
Einigung möglich sei, welche Schule
Hauptstandort werde, schlug er vor, beide Schulen aufzulösen und eine neue
Grundschule am Standort Wienenweg 38 zu gründen. Diese würde ein gesetzliches
Bestimmungsverfahren der Schulart durch Elternbefragung bedingen.
Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage gab jedoch zu bedenken, dass das
Verfahren hierzu noch geklärt werden müsse, da man u.a. noch nicht im Klaren darüber sei, welche Eltern zu
befragen seien.
Die Planung einer Lösung der Grundschulproblematik beinhalte auf jeden
Fall das Gebäude Wienenweg. Das Gebäude stelle aufgrund der Raumpotentiale aus
Sicht der Verwaltung eine gute Möglichkeit zur Unterbringung einer Schule,
bestehend aus einem kath. Zweig und einem Gemeinschaftsschulzweig =
Grundschulverbund, dar und biete die Option, ein Bekenntnisangebot in Osterath
zu erhalten und gleichzeitig sowohl in Bovert als auch im Dorf ein Gemeinschaftsschulangebot
mit ausreichenden Räumen für die OGS an beiden Standorten vorzuhalten.
Zudem entfiele die Notwendigkeit der baulichen Sanierung der
Barbara-Gerretz-Schule und der Turnhalle, welche mit insgesamt rd. 1.083.000 €
zu Buche schlagen würde. Eine weitere notwendige Investition für die OGS in der
Barbara-Gerretz-Schule und in der Erwin-Heerich-Schule entfiele ebenfalls.
Das Gebäude der Hauptschule befinde sich in einem ausgezeichneten
Zustand, die Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage bedankt sich an dieser Stelle
bei der Schulleiterin Frau Attenberger und dem Hausmeister Herrn Mowinski für deren Engagement.
Das neue
Wohngebiet „Ostara“ werde ab dem Frühjahr 2014 erschlossen. Die Fertigstellung soll nach derzeitigem
Stand Anfang 2015 erfolgen.
Die Bildung eines Grundschulverbundes würde im Wege der Änderung
erfolgen, d.h. eine Grundschule, die Hauptstandort werden soll, werde räumlich
verlagert und um einen Teilstandort erweitert; diese Schule verliere damit
rechtlich ihre Selbständigkeit. Eine formale Auflösungsentscheidung werde nicht
getroffen.
Die Schulleitung der Stammschule (= Hauptstandort) bleibe erhalten und
übernehme die Leitung des Verbundes. Die Schulleitung der Schule, die
Teilstandort werde, verliere ihre Funktion. Bei einem Verbund unterschiedlicher
Schularten – also Gemeinschaftsschule und Bekenntnisschule – seien beide
Schularten in der Schulleitung vertreten.
Der Grundschulverbund in dieser Form sei grundsätzlich
genehmigungsfähig. Ein mit drei Zügen festgelegter Verbund könne auch lediglich
zwei Eingangsklassen einrichten.
Alle Fraktionen bedanken sich bei der Arbeitsgruppe, zeigen sich jedoch
enttäuscht von der Tatsache, dass kein Konsens gefunden wurde. Es sei nicht
nachvollziehbar, dass Einzel- bzw. Schulinteressen über das Gesamtinteresse
gestellt würden. Dass das Gebäude Wienenweg bei der zukünftigen Planung eine
Rolle spielen solle, findet im Ausschuss breite Unterstützung. Ratsfrau
Niederdellmann hätte sich gewünscht, wenn die Verwaltung bereits eine
Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt hätte. Erste Beigeordnete
Mielke-Westerlage erwidert, dass zunächst eine Lösung zum Thema Hauptschule
vonnöten sei, um das Schulgebäude Wienenweg in die Planung mit einbeziehen zu
können. Es wäre zudem notwendig, zunächst mit den Baumaßnahmen für einen
sicheren Schulweg durch das Gebiet „Ostara“ zu beginnen, da die Bedenken der
Eltern, Grundschulkinder durch ein Baugebiet zu schicken, nachvollziehbar
seien.
Auf die Nachfrage von Ratsherrn Bertholdt, ob die Frage, welche Schule
Haupt- und Teilstandort werde, eventuell erst nach den Schulanmeldungen anhand
des Anteils von Gemeinschafts- zu Bekenntnisschülern getroffen werden könne,
antwortet SchAD Mayer, dass diese Entscheidung weit vor dem Termin der
Schulanmeldung durch den Rat getroffen und anschließend der Bezirksregierung
vorgeschlagen werden würde.
Ratsfrau Glasmacher fragt nach, ob den Schulpflegschaften ein Rederecht
eingeräumt werden könne. Die Vorsitzende Ratsfrau Kox lehnt dies mit dem
Hinweis auf die Gemeindeordnung ab.
Ratsherr Kunze fragt nach, ob die Verwaltung die zu erwartende
Sporthallensituation skizzieren könne. Wichtig sei vor allem, ob bei einem
Wegfall von Sporthallen an Schulen entsprechender Ersatz vorhanden sei.
Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage verspricht, den Sport entsprechend
zu berücksichtigen. Nach den zu treffenden Entscheidungen müsse ein
Gesamtkonzept zur Immobilienverwendung erarbeitet werden. Zum derzeitigen
Zeitpunkt wären schon Überlegungen angestellt worden, die eine Umverteilung der
Nutzungszeiten bedinge. Es könne z.B. die DJK Siegfried Osterath (Tischtennis)
zukünftig in der Halle am Wienenweg trainieren und spielen, da diese im
vergangenen Jahr einen neuen Hallenboden erhalten habe, der für Tischtennis
geeignet sei. Bei Aufgabe des derzeitigen Standortes der Erwin-Heerich-Schule
könnte die Turnhalle für den Vereinssport zur Verfügung gestellt werden.