Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 

 


Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage berichtet über das neue Förderverfahren des Landes für die integrative Betreuung behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen. Neben den schon vorhandenen integrativen Einrichtungen „Fronhof“ in Büderich und „Krähennest“ in Osterath stehe bald auch die Einrichtung der Lebenshilfe in Lank zur Verfügung. In Lank könnten dann auch Kinder mit schwereren Behinderungen aufgenommen werden, wobei die Betreuungsform – integrative Gruppe oder Einzelintegration - an den Bedürfnissen des jeweiligen Kindes auszurichten sei. 

 

Bislang stehe in den Einrichtungen zusätzliches Personal für Sprachförderung und Motopädie zur Verfügung, finanziert durch den LVR. Dieser habe nun angekündigt, sich bis zum Kindergartenjahr 2015/2016 schrittweise aus der bisher freiwilligen Förderung zurück zu ziehen. Therapeutische Leistungen seien dann von den Krankenkassen als zuständigen Leistungsträgern auf individuelle ärztliche Verordnung zu erbringen. Diese therapeutischen Leistungen könnten nur durch Fachkräfte mit Kassenzulassung erfolgen; Motopäden hätten diese nicht. Nach derzeitigem Stand sei von den Eltern quartalsweise eine neue Verordnung vorzulegen. Nur bei durchgängiger Verordnung könne jedoch eine kontinuierliche Förderung geplant und durchgeführt werden. Es bleibe zu hoffen, dass mit den Krankenkassen Rahmenverträge erarbeitet werden könnten, die eine alltagstaugliche Umsetzung des neuen Förderverfahrens ermöglichten.

 

Hinsichtlich der Betreuung von behinderten Kindern in Tagespflege führt Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage weiter aus, dass die Übernahme der Kosten für den erhöhten Betreuungsaufwand durch das Land im Rahmen der Frühförderung angestrebt werde. Die Entscheidung über die von den Eltern zu stellenden Anträge bleibe abzuwarten.

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass die therapeutischen Leistungen bei Einzelintegration schon immer per ärztlicher Verordnung mit den Krankenkassen abgerechnet worden seien. Die hier aufgetretenen Probleme gelte es in Zukunft zu vermeiden. Wie die freien Träger betrachteten auch die Jugendämter das veränderte Förderverfahren mit Sorge. Ziel müsse sein, die Verordnung dieser therapeutischen Leistungen unabhängig vom sonstigen ärztlichen Budget und für einen längeren Zeitraum vornehmen zu können. Der Sparwille des Landes erzeuge Druck auf die kassenärztliche Vereinigung, die Ergebnisse blieben abzuwarten.

 

Ratsherr Wartchow berichtet aus seiner beruflichen Erfahrung, dass das derzeitige Verfahren insbesondere im Sinne der zu fördernden Kinder gut funktioniere, Therapeuten seien fest angestellt und als Teil des Teams in die Arbeitsabläufe integriert. Dies ermögliche ein flexibles und individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der Kinder. Ob dies auch bei Förderung durch externe Therapeuten auf Basis einer quartalsweise von den Eltern zu beantragenden ärztlichen Verordnung zu gewährleisten sei, sei zumindest fraglich.

 

In kurzer Diskussion wird das neue Förderverfahren mit dem Ziel der Kostenverlagerung hinsichtlich einer kontinuierlichen Förderung der betroffenen Kinder kritisch bewertet. Die weitere Entwicklung insbesondere bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen bleibe aber abzuwarten.