Dipl.-Ing. Architektin Sandra Trelle, Inhaberin des zu beauftragenden Wettbewerb-Betreuungsbüros com | par , stellt sich anhand einer visuellen Präsentation in ausführlicher Form vor. Dabei geht Frau Trelle zunächst auf eine Vielzahl bereits durchgeführter Bäderprojekte bei der Betreuung und Abwicklung von Architektenwettbewerben ein. Des Weiteren erläutert sie die Abwicklung und den Verlauf des Verfahrens.

 

Auf Nachfrage von Herrn Quaß, inwieweit Hürden für Bewerber eingebaut werden können, um deren Fachkompetenz ausreichend zu sichern und ob eine Kostendeckelung im Rahmen des Wettbewerbs möglich ist, erklärt Frau Trelle, dass Mindestvoraussetzungen für die Berücksichtung von Angeboten festgelegt werden, z. B. eine Mindestanzahl an realisierten Neubauten oder Sanierungen im Bereich des Bäderwesens, unter Berücksichtigung festgelegter Mindestgrößen bedachter Wasserflächen. Des Weiteren erklärt Frau Trelle, dass im Rahmen des Wettbewerbs durchaus Kostenobergrenzen fixiert werden können und von Planungsarchitekten Kostenpunkte und -bausteine wertmäßig beziffert werden sollen. Sie merkt jedoch an, dass sich in der Vorprüfung häufig herausstellt, dass die Ansätze der Planer oft nicht auskömmlich sind.

 

Im Anschluss bittet Ratsherr Rettig um Darstellung der Vor- und Nachteile des Verhandlungsverfahrens und des Planungswettbewerbs. Zudem bittet Herr Rettig um eine kostenmäßige Gegenüberstellung beider Verfahren.

 

Dipl.-Ing. Trelle erklärt, dass im Verhandlungsverfahren lediglich der Verzicht von externen Beratern möglich ist. Bei beiden Verfahren ist die Tiefe der Planung allerdings vergleichbar. Insgesamt ist die Betreuung des Verhandlungsverfahrens nur geringfügig günstiger, zumal die Planer im Verhandlungsverfahren auf Grund einer dezidierteren Planung teurer sind.

 

Herr Klein führt die Vorteile des Planungswettbewerbes weiter aus. Er sieht im Wettbewerb den Vorteil einer breiteren Bewerberanzahl. Ebenso sieht er den Vorteil der Anonymität einzelner Bewerber, sodass die eingereichten Arbeiten ausschließlich unter sachlichen Gesichtspunkten gewertet werden können.

 

Auf Nachfrage von Herrn Brauer, wie die zeitlichen Unterschiede beider Verfahren aussehen, erklärt Frau Trelle, dass das Verhandlungsverfahren lediglich einen halben bis einen Monat kürzer ist.