Herr Gerard erläutert den aktuellen Sachverhalt und macht deutlich, dass die der Verwaltung vorgelegten Pläne teilweise kritisch zu sehen seien und daher überarbeitet werden müssen.

In dem Gebäude der Gaststätte sollen neue Wohnungen entstehen und auf dem hinteren Teil des Grundstücks ein Einfamilienhaus. Die eingereichten ersten Vorentwürfe würde das Verhältnis zwischen Wohnen und Gaststätte negativ verschieben. Die Wohnungen dürfen dabei in dem denkmalgeschützten Gebäude nicht zu viel Raum einnehmen. Vor dem Hintergrund der denkmalrechtlich begründeten Karteieintragung für die Gaststätte solle für diese Nutzung ausreichend Fläche und Platz erhalten bleiben. Hierbei seien auch nutzungsbedingte Abstände zu beachten.

Ebenso seien die Höhe sowie die Dachneigung des geplanten Einfamilienhauses im hinteren Grundstücksteil unverhältnismäßig. Die generelle planungsrechtliche Zulässigkeit dieses geplanten Gebäudes sei zu diskutieren.

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen nach kurzer Aussprache zur Kenntnis.