Ausschussvorsitzender Focken stellt die Damen Bongartz, Trockel und Reinprecht-Kokkinis (Caritas Sozialdienste GmbH Rhein-Kreis Neuss) sowie Frau Bishop (Diakonie Meerbusch) vor.

 

Zu Beginn des Vortrages nimmt Frau Bongartz Bezug auf die bundesweit steigenden Fallzahlen und die auch anderenorts infolgedessen ausgeschöpften Kapazitäten im Asylbereich. Der Beratungsaufwand sei infolge der höheren Fallzahlen und der damit verbundenen höheren Fluktuation in den Unterkünften deutlich gestiegen. Die Tätigkeit beschränke sich insofern weitestgehend auf eine Einzelfallberatung mit einem allerdings sehr weitgefächerten Themenspektrum. Schließlich verdeutlicht Frau Bongartz die Aufgaben der Flüchtlingsberatung sowie aktuelle Problembereiche anhand einer Folienpräsentation, die der Niederschrift beigefügt ist (Anlage 2).

 

Im Anschluss daran ergänzen die anwesenden Kolleginnen die Ausführungen und beantworten gemeinsam die Fragen aus dem Ausschuss.

 

Als besonders nachteilig werden die eingeschränkten Möglichkeiten einer qualifizierten Sprachförderung hervorgehoben. Da infolge verbindlicher Regelungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eine Teilnahme von Asylbewerbern an den Integrationskursen nicht mehr zulässig ist, fehle es an geeigneten Sprachförderkursen, die insbesondere auch den unterschiedlichen Kenntnisständen der Flüchtlinge gerecht werden könne. In diesem Zusammenhang ergänzt Frau Reinprecht-Kokkinis, die Integrationskurse seien in erster Linie für Drittstaatler vorgesehen seien, so dass selbst Bürger aus den EU-Staaten nur eingeschränkt Zugang zu diesen Kursen bekämen. Seitens des Bundes sei nach ihrer Einschätzung keine Veränderung zu erwarten. Nach Auskunft von Frau Bishop fehle es zudem auch an Alphabetisierungskursen.

 

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage informiert über ein mit der AWO Mönchengladbach geplantes zusätzliches Sprachförderangebot. Diesbezüglich stünde aber noch die notwendige Zertifizierung aus. Bezüglich der Asylbewerberunterkünfte sei in Kooperation mit Frau Weinknecht vom Mütterzentrum sowie verschiedenen Ehrenamtlern in beiden Übergangswohnheimen ein niedrigschwelliger Sprachkurs etabliert worden.

 

Wünschenswert wäre nach Aussagen der Fachkräfte allerdings eine Organisation in Form von Intensivkursen mehrmals wöchentlich. Ausschussvorsitzender Focken schlägt hierzu vor, eine überregionale Lösung auf Kreisebene anzustoßen. Dies könne beispielsweise durch die Kreistagsabgeordneten oder auf der Sozialdezernentenebene geschehen.

 

Bezüglich angesprochener fehlender Kindergartenplätze bestätigt Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage den noch bestehenden Engpass in Lank, der zum Jahresende durch die im Bau befindliche neue Einrichtung allerdings nicht mehr bestehen sollte. Auch in anderen Ortsteilen, insbesondere in Strümp, sei der Ausbau der Kindertagesbetreuung noch nicht abgeschlossen. Inwieweit sich das Auslaufen der Hauptschule auf die Versorgung der Schulkinder im Asylbereich auswirkt ist noch nicht absehbar. Zuständig für die Unterbringung der Kinder an Grundschulen und weiterführenden Schulen ist das Kommunale Integrationszentrum des RKN.

 

Eine von Frau Bongartz angesprochene Zwangsprostitution von Frauen aus den Unterkünften wie auch die Zunahme organisierter Kriminalität im Zusammenhang mit den dort untergebrachten Personen, ist der Verwaltung nicht bekannt. Diesbezüglich erläutert Frau Dreyer, dass die Anzeigen über kriminelle Handlungen der Personen im Regelfall auch nicht der Stadt, sondern der Ausländerbehörde zur Kenntnis gegeben würden, da sich diese gegebenenfalls negativ auf den Aufenthaltsstatus der straffälligen Personen auswirken können.

 

Auch die Bedeutung und die Möglichkeiten von ehrenamtlicher Unterstützung der Asylbewerber wird thematisiert. Frau Bishop bestätigt diesbezüglich, dass schon ehrenamtliche Helfer in ganz unterschiedlicher Weise für die Asylbewerber im Einsatz sind.