Techn. Beigeordneter Dr. Gérard berichtet, eine Überprüfung der Umbaupläne habe eine überproportionale Wohnnutzung ergeben. Dies hätte nach seiner Überzeugung den Charakter des Denkmals, das ein Beispiel für ein typisches niederrheinisches Gebäude mit Wohn- und Gastronomiebereich sei, zerstört. Er habe daher die Genehmigung der Pläne an die Bedingung geknüpft, dass eine von ihrer Größe her überlebensfähige gastronomische Nutzung vorgesehen wird. Des Weiteren müssten die Säle trotz ihrer Nutzung als Wohnräume erlebbar bleiben, zwei Veranden müssten zurückgebaut werden und für einen geplanten Solitärbau habe der Eigentümer keine schlüssigen Argumente vorgebracht. Er sei daher nicht genehmigungsfähig.

Ratsherr Becker erklärt, der Investor wolle eine reine Wohnbebauung, die Stadt müsse aber darauf bestehen, dass die Gastronomie erhalten bleibe. Ratsherr Neuhausen teilt diese Auffassung und lobt die Verwaltung für ihre Hartnäckigkeit.