Beschluss:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat, die
nachfolgende VI. Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt
Meerbusch zu beschließen.
VI. Änderung
der Entgeltordnung für die
Volkshochschule der Stadt Meerbusch
vom
Aufgrund § 41
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666 /SGV.NRW.2023), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) hat der Rat der Stadt Meerbusch in seiner
Sitzung vom folgende Änderung der
Entgeltordnung beschlossen:
Art.
I
§ 4 (2) erhält folgende Fassung
Kursentgelte werden zwei Wochen nach Kursbeginn
fällig. Prüfungsentgelte werden am Tag nach der Anmeldung fällig. Alle anderen
Entgelte (u.a. Studienfahrten) werden zum auf der Rechnung genannten Termin
fällig.
Art.II
Diese Änderung tritt am 1. April 2014 in Kraft.
Meerbusch,
den
Der
Bürgermeister
Dieter Spindler
Die Änderung der Entgeltordnung wird ohne Diskusion empfohlen. Auf Nachfrage erklärt StVD Krügel, dass die halbjährige Rückforderungsfrist für Abbuchungen, die den Bankkunden mit der Einführung von Sepa eingeräumt werde, den Anspruch der Stadtverwaltung auf die Zahlung des Entgelts nicht berühre. Sollte der recht unwahrscheinliche Fall eintreten, dass jemand einen bereits überwiesenen Betrag zurückfordere, werde das übliche Vollstreckungsverfahren in Gang gesetzt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig