Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat, die nachfolgende VI. Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Meerbusch zu beschließen.

 

VI. Änderung

der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Meerbusch

vom 

 

Aufgrund § 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666 /SGV.NRW.2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) hat der Rat der Stadt Meerbusch in seiner Sitzung vom folgende Änderung der Entgeltordnung beschlossen:

 

Art. I

§ 4 (2) erhält folgende Fassung

 

Kursentgelte werden zwei Wochen nach Kursbeginn fällig. Prüfungsentgelte werden am Tag nach der Anmeldung fällig. Alle anderen Entgelte (u.a. Studienfahrten) werden zum auf der Rechnung genannten Termin fällig.

 

Art.II

 

Diese Änderung tritt am 1. April 2014 in Kraft.

 

 

Meerbusch, den

 

Der Bürgermeister

 

 

Dieter Spindler

 


Die Änderung der Entgeltordnung wird ohne Diskusion empfohlen. Auf Nachfrage erklärt StVD Krügel, dass die halbjährige Rückforderungsfrist für Abbuchungen, die den Bankkunden mit der Einführung von Sepa eingeräumt werde, den Anspruch der Stadtverwaltung auf die Zahlung des Entgelts nicht berühre. Sollte der recht unwahrscheinliche Fall eintreten, dass jemand einen bereits überwiesenen Betrag zurückfordere, werde das übliche Vollstreckungsverfahren in Gang gesetzt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig