Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 20.12.2010 aufzuheben.
Ratsherr Gabernig berichtet von den Beratungen des Bau- und Umweltausschusses.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig